Gesundheitsfragen Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) gehört zu den essenziellen Mitteln, sich finanziell gegen unerwartete Erkrankungen und Unfälle abzusichern, die die Ausübung des Berufs verhindern. Mit dem Abschluss der BU geht aber auch die Beantwortung der Gesundheitsfragen einher, die Einfluss auf die Konditionen Ihrer Versicherung haben und für viele Antragssteller eine Herausforderung darstellen. Denn je nach Vorerkrankung kann es zu einem Risikozuschlag, Ausschluss oder sogar zur Verwehrung einer BU kommen. Bei uns erfahren Sie, welche Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung in der Regel gestellt werden und was es zu beachten gibt.
Alles auf einen Blick: Eine Übersicht zu den Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung
- Mit den Gesundheitsfragen können Versicherungsgesellschaften das Risiko für eine Berufsunfähigkeit des jeweiligen Antragsstellers schätzen und auf Grundlage dessen ein passendes Versicherungsangebot machen
- Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig, um Leistungen im Ernstfall zu erhalten.
- Eine professionelle Beratung zur Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch zu nehmen, ist immer ratsam. Die Experten wissen, worauf es bei der Beantwortung der Gesundheitsfragen ankommt. So erhalten Sie nur Versicherungsangebote zum besten Preis-Leistungs-Verhältnis
Die Gesundheitsprüfung im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Gesundheitsprüfung ist ein essenzieller Bestandteil, um eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Die jeweilige Versicherungsgesellschaft überprüft anhand dieser, wie hoch Ihr Risiko ist, dass Sie im Laufe der Versicherungszeit berufsunfähig werden. So werden die Konditionen für Ihre Berufsunfähigkeitsversicherung festgelegt.
Es ist wichtig, dass Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Ist dem nicht so und es kommt zu einer Berufsunfähigkeit, kann es sein, dass Ihr Versicherungsschutz nicht greift. Denn der Versicherer muss nicht überprüfen, ob Ihre Aussagen stimmen. Meist wird bei der Antragsstellung noch nicht nachgeforscht, sondern erst, wenn es zum Leistungsfall kommen könnte. Bleiben Sie also von Anfang an ehrlich und füllen Sie die Fragen nicht nur gemäß der Wahrheit, sondern auch vollständig aus.
Mit der Gesundheitsprüfung sind aber nicht nur die Gesundheitsfragen gemeint, sondern der gesamte Prozess der Feststellung, wie hoch ihr gesundheitliches Risiko einer Berufsunfähigkeit ist. Neben dem Ausfüllen der Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können auch noch Nachfragen durch den Versicherer entstehen. Eventuell sind einzelne Aspekte nicht ganz klar und es bedarf weiterer Informationen.
Hinweis: Den Prozess der Gesundheitsprüfung müssen Sie nicht alleine beschreiten. Wir helfen Ihnen gerne dabei und füllen die Gesundheitsfragen sowie alle Nachfragen mit Ihnen gemeinsam aus. Dafür nehmen wir uns ausreichend Zeit, sodass Sie auch noch Ärzte kontaktieren können, wenn Sie sich bei manchen Aussagen unsicher sind. Denn manchmal kommt es nur auf einzelne Formulierungen oder Details an, die das Ergebnis der Überprüfung bestimmen.
Vorvertragliche Anzeigepflicht (vgl. VVG §19)
Die Beantwortung durch die Gesundheitsfragen im Rahmen der Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert Sorgfalt und Genauigkeit, da Unachtsamkeiten schwerwiegende Folgen haben können. Darauf haben wir bereits kurz hingewiesen.
Denn sollten Sie bei der Antragstellung relevante Gesundheitsinformationen arglistig, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschweigen, ist nach VVG §19 für den Versicherer möglich, den Vertrag mit Ihnen direkt aufzulösen. Liegt kein Vorsatz, keine Arglist und auch keine grobe Fahrlässigkeit vor, kann der Versicherer den Vertrag aber dennoch mit einer Frist von einem Monat kündigen. In beiden Fällen würden Sie mit nichts dastehen. Dies gilt es im Rahmen großer Sorgfalt und Ehrlichkeit zu vermeiden. Dabei stehen wir Ihnen als unabhängige Versicherungsmakler selbstverständlich zur Seite. Denn wir arbeiten allein für Sie und nicht für eine Versicherungsgesellschaft und können so Angebote von verschiedenen Versicherungsgesellschaften einholen.
Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 19 Anzeigepflicht
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen. Stellt der Versicherer nach der Vertragserklärung des Versicherungsnehmers, aber vor Vertragsannahme Fragen im Sinn des Satzes 1, ist der Versicherungsnehmer auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach Absatz 1, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Das Rücktrittsrecht des Versicherers ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hat. In diesem Fall hat der Versicherer das Recht, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen.
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht und sein Kündigungsrecht nach Absatz 3 Satz 2 sind ausgeschlossen, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte. Die anderen Bedingungen werden auf Verlangen des Versicherers rückwirkend, bei einer vom Versicherungsnehmer nicht zu vertretenden Pflichtverletzung ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Dem Versicherer stehen die Rechte nach den Absätzen 2 bis 4 nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat. Die Rechte sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Erhöht sich im Fall des Absatzes 4 Satz 2 durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung auf dieses Recht hinzuweisen.
(Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html )
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Gesundheitsfragen, die häufig gestellt werden
Mit den Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung können Versicherer abwägen, wie hoch das Risiko einer Berufsunfähigkeit beim Antragssteller liegt. Deshalb sind vor allem Fragen zur aktuellen Gesundheit, aber auch zu vergangenen Erkrankungen oder fortlaufenden Behandlungen enthalten. Auch Infos zu eingenommenen Medikamenten, Krankenhausaufenthalten und mehr müssen angegeben werden. Darüber hinaus ist der Lebensstil ein wichtiger Faktor.
Im Detail könnten Gesundheitsfragen zum Beispiel so lauten:
- Haben Sie in den vergangenen fünf Jahren psychotherapeutische Behandlungen genutzt? Geben Sie Details zur Behandlung, Dauer, Gründen und dem Ergebnis
- Bestehen oder bestanden Erkrankungen des Bewegungsapparates?
- Leiden oder litten Sie unter Bluthochdruck?
- Sind Sie Raucher oder haben in den letzten fünf Jahren geraucht?
- Waren Sie in den letzten 10 Jahren im Krankenhaus, haben Operationen stattgefunden oder sollen solche in den nächsten 12 Monaten stattfinden?
- Sind Sie im Beruf besonderen Gefahren ausgesetzt?
- Üben Sie risikoreiche Hobbys bzw. Sportarten aus?
Hinweis: Bei der Beantwortung der Berufsunfähigkeitsversicherung-Gesundheitsfragen müssen Sie normalerweise nur die letzten Jahre betrachten. Dies unterscheidet sich häufig aber auch noch in Art der Behandlung bzw. Erkrankung und kann auch von Versicherer zu Versicherer variieren. Für ambulante Behandlungen und Arztbesuche müssen Sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung-Gesundheitsfragen nur 3 Jahre zurück und die Gesundheitsgeschichte bis in die Gegenwart aufarbeiten. Für psychische Erkrankungen sind die letzten 5 Jahre typisch und bei Operationen oder stationären Behandlungen 10 Jahre.
Ausnahmen zum Antrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung: vereinfachte Gesundheitsfragen
Die Gesundheitsfragen zu beantworten kann mitunter ein aufwändiges Unterfangen sein. Jedoch gibt es auch einige Versicherer, die vereinfachte Gesundheitsfragen stellen. Diese sind für Personen bis zu einer bestimmten Altersgrenze verfügbar oder innerhalb bestimmter Berufsgruppen. Manchmal haben Versicherungsgesellschaften auch Aktionen, in dessen Zeiträumen nur vereinfachte Gesundheitsfragen beantwortet werden müssen.
Achtung: Beachten Sie die Versicherungsbedingungen bei vereinfachten Gesundheitsfragen. Manchmal hat dies auch einen Ausschluss von Leistungen zur Folge!
Hinweis: Bei der Beantwortung der Berufsunfähigkeitsversicherung-Gesundheitsfragen müssen Sie normalerweise nur die letzten Jahre betrachten. Dies unterscheidet sich häufig aber auch noch in Art der Behandlung bzw. Erkrankung und kann auch von Versicherer zu Versicherer variieren. Für ambulante Behandlungen und Arztbesuche müssen Sie für die Berufsunfähigkeitsversicherung-Gesundheitsfragen nur 3 Jahre zurück und die Gesundheitsgeschichte bis in die Gegenwart aufarbeiten. Für psychische Erkrankungen sind die letzten 5 Jahre typisch und bei Operationen oder stationären Behandlungen 10 Jahre.
Vorsicht! Fallen bei Formulierungen der Gesundheitsfragen
Wie Sie Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen formulieren, kann entscheidend für Ihr Versicherungsangebot sein. Denn viele Begriffe im Gesundheitskontext verwenden wir im Alltag synonym, können aber für Versicherer etwas anderes meinen. Mit unserer Unterstützung beantworten Sie die Berufsunfähigkeitsversicherung-Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und für die Versicherungsgesellschaften verständlich. Wir haben Ihnen hier aber auch einmal die wichtigsten Begriffe und ihre Definitionen aufgeführt:
- Beschwerde: Eine Beschwerde ist nicht direkt eine Krankheit oder Störung. Es handelt sich um eine Beeinträchtigung der Psyche oder Physis und kann auch als Symptom oder Anzeichen einer Krankheit gedeutet werden.
- Krankheit: Für Versicherung ist eine Krankheit behandlungsbedürftig und führt auch zur Einschränkung der Arbeitsfähigkeit. Die Krankheit ist nicht der normale Zustand und kann auch medizinisch festgestellt werden. Sie muss aber keine Beschwerden (mehr) verursachen, um angegeben werden zu müssen.
- Störung: Die Störung ist die etwas mildere Krankheit. Es gibt also einen veränderten Zustand, der sich auf eine psychische oder physische Beeinträchtigung bezieht. Die Ursache für die Störung muss nicht vorliegen, kann aber auch beispielsweise eine Unfallfolge sein.
Unsere Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen
Wir möchten Ihnen nun unsere Tipps zur Beantwortung der Gesundheitsfragen sowie eine Zusammenfassung der Informationen geben, die Sie bei der Gesundheitsprüfung beachten müssen. So kann eigentlich nichts schiefgehen – und sollten Sie sich doch unsicher sein oder direkt lieber die Unterstützung eines Experten benötigen, können Sie uns direkt über das Kontaktformular anfragen.
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1. Vollständigkeit
Wie wir bereits erwähnt haben, ist es wichtig, dass Sie bei der Beantwortung der Fragen genau und vollständig arbeiten. Dies ist aber einfacher gesagt, als getan. Aus diesem Grund stressen Sie sich nicht, sondern nehmen sich genügend Zeit für die Recherche vergangener Erkrankungen, Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte etc. Wenn Sie sich unsicher sind, kontaktieren Sie behandelnde Ärzte und lassen Sie sich Dokumente über die Behandlungen ausdrucken.
Vergessen Sie nicht Erkrankungen und Allergien, die bei Ihnen schon zur Gewohnheit sind und über die sie nicht mehr nachdenken. Denn natürlich gibt es auch Erkrankungen, die in Ihrem Alltag keine akuten Beschwerden mehr auslösen, da sie vielleicht mit Medikamenten etc. behandelt werden. Auch Allergien haben natürlich nicht immer und zu jeder Zeit präsente Symptome. Vielleicht haben Sie sich schon an die Einschränkungen gewöhnt, Ihr Versicherer muss diese aber kennen, um das Risiko einer Berufsunfähigkeit beurteilen zu können.
Ein Tipp: Sprechen Sie mit Ihnen nahestehenden Personen über den Antrag. Diese haben noch einmal einen anderen Blick auf Ihre Krankengeschichte und können Sie vielleicht an etwas erinnern, das Sie nicht mehr im Kopf haben.
2. Fragen wortwörtlich nehmen
Die Ihnen gestellten Fragen lassen keinen Raum für Interpretationsspielraum. Sie sind genau so gemeint, wie sie dort zu lesen sind. Das bedeutet für Sie auch, dass Sie wirklich alles aufzählen sollten, auch wenn Sie denken, die Behandlung war nur kurzweilig oder die Beschwerde schon längst nicht mehr aktuell.
Natürlich muss nicht jede Erkältung aufgezählt werden. Aber auch kleinere Beschwerden können später großen Einfluss haben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, was relevant ist oder was nicht, dann lassen Sie uns gerne einmal auf Ihre Antworten schauen. Wir wissen genau, worauf es für die Versicherungsgesellschaften ankommt.
3. Keine Annahmen machen
Dazu zugehörig ist unser dritter Hinweis. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, wie genau die Behandlung oder Erkrankung ablief, sollten Sie auch nicht einfach schätzen. Gehen Sie lieber noch einmal Ihre Akten durch, um genau Aussagen zu treffen. Wichtig für die korrekte Beantwortung sind Fakten, nicht Annahmen.
4. Beachten der Zeiträume für Erkrankungen
Beachten Sie die angegebenen Zeiträume für die einzelnen Fragen. Hier kann es zu einer großen Varianz kommen und Sie sollten wirklich nur Krankheiten aus den gefragten Zeiträumen aufnehmen. Alles, was noch davor passiert ist, ist nicht relevant für die Versicherer. Geben Sie diese Informationen trotzdem an, kann dies für Sie zu Nachteilen führen, die Sie hätten vermeiden können.
5. Beratung in Anspruch nehmen
Zu guter Letzt wollen wir Ihnen noch einmal ans Herz legen, unsere Beratung in Anspruch zu nehmen. Da wir als unabhängige Versicherungsmakler nicht für Versicherungsgesellschaften arbeiten, sondern nur für Sie, können wir auf Ihre individuellen Bedürfnisse bei der Angebotsauswahl eingehen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch bei der Antragsstellung. Dies inkludiert auch die Beantwortung der Gesundheitsfragen.
Unsere Beratung findet ortsunabhängig online statt. So sparen Sie sich Anfahrtszeit und -kosten und finden schnell einen Termin, der in Ihren Kalender passt. Über unser Kontaktformular können Sie einfach eine Anfrage zu einem ersten Beratungsgespräch stellen. Während des Gesprächs haben wir Zeit, all Ihre Fragen zu beantworten und wir geben Ihnen Tipps und alle Informationen mit auf den Weg, die Sie brauchen. Gerne stellen wir auch eine Risikovoranfrage, besprechen mit Ihnen Angebote und übernehmen die Policierung. Und auch nach der Policierung stehen wir für Rückfragen, andere Versicherungen oder den Ernstfall zur Verfügung.
FAQ: Fragen und Antworten rund um die Gesundheitsfragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine richtige Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen gibt es leider nicht. Manchmal gibt es zum Beispiel Gruppenverträge zur BU, die weniger strenge Gesundheitsfragen mit sich bringen. Dies ist beispielsweise eine BU, die von Arbeitgebern für ihre Mitarbeiter angeboten wird. Außerdem gibt es auch ein paar Anbieter, die eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung anbieten, die keine Gesundheitsfragen erfordert. Diese wird dann beispielsweise zu einer bereits abgeschlossenen Lebens- oder Rentenversicherung hinzugefügt.
Die Beantwortung dieser Frage ist gar nicht so einfach. Die Verjährungsfrist der Gesundheitsfragen ist recht komplex. Denn häufig wir eine 10-Jahres-Frist für die Angaben angenommen. Dies ist aber nur bei einer arglistigen oder vorsätzlichen Anzeigepflichtverletzung der Fall. Hier können auch mal längere Fristen oder rechtliche Konsequenzen entstehen – es kommt immer auf den Einzelfall an. Bei allen anderen gelten hingegen in der Regel nur fünf Jahre.
Wann keine Möglichkeit besteht, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, ist schwierig zu sagen und immer individuell vom Fall abhängig. Es lohnt sich also, es einfach einmal zu probieren. Chronische Vorerkrankungen und gewisse psychische Erkrankungen sowie fortgeschrittene Erkrankungen, die den Bewegungsapparat betreffen, können eine Hürde beim Abschluss einer BU sein. Gerne helfen wir Ihnen dabei, herauszufinden, ob bei Ihnen eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglich ist.
In der Regel müssen Sie keine ärztliche Untersuchung machen, um eine BU abzuschließen. Allerdings kann es sein, dass dies gefordert wird, wenn Sie eine besonders hohe Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Meist liegt diese dann bei 2.500 bis 3.000 Euro. Dan können folgende Dinge auf Sie zukommen:
- Untersuchung der Harnsäure, Kreatinin, Nüchternblutzucker, Cholesterin, Triglyceride und Bilirubin
- EKG
- Ein kleines Blutbild
- HIV-Test
- Sowie ein Hausarztbericht