Dienstunfähigkeitsversicherung - #besserfairsichert

Dienstunfähigkeitsversicherung

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Beratung Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähigkeit und Dienstunfähigkeitsversicherung? Diese Begriffe haben Sie als Beamter sicherlich schon gehört. Doch worum handelt es sich dabei genau und warum kann eine passende Versicherung so wichtig für Sie sein? In diesem Artikel möchten wir Ihnen alle wichtigen Informationen an die Hand geben. Darüber hinaus ist eine individuelle Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung essenziell, um die passende Absicherung für Ihre persönlichen Bedürfnisse und Wünsche zu finden, falls Sie aufgrund einer unerwarteten Erkrankung oder eines Unfalls Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Wie unsere unabhängige und kostenfreie Beratung abläuft, erfahren Sie hier ebenfalls!

Alles auf einen Blick: Eine Übersicht zur Dienstunfähigkeitsversicherung Beratung

  • Jeder Beamte sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung in Betracht ziehen, um finanzielle Lücken bei einer Dienstunfähigkeit zu schließen
  • Denn sie zahlt eine Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie als Beamter aufgrund von einer Erkrankung oder Verletzung nicht mehr Ihren dienstlichen Pflichten nachkommen können
  • Nicht jedem Beamten steht im Falle einer Dienstunfähigkeit eine finanzielle Unterstützung durch den Dienstherrn zu. Und wenn reicht diese oft nicht, um den aktuellen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
  • Unsere Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung erfolgt unabhängig und stellt Ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt. So finden Sie eine Absicherung, die Ihre Anforderungen erfüllt und Ihnen dabei das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet

 

Die Dienstunfähigkeit im Beamtenverhältnis

  • Dienstunfähigkeit beschreibt den Zustand, der eintritt, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst dauerhaft nicht mehr ausüben können. Dies gilt allerdings nur für Beamte, denn alle anderen Arbeitnehmer werden in diesem Fall berufsunfähig. Auf den genauen Unterschied gehen wir aber in einem späteren Absatz noch ein.

    Werden Sie für dienstunfähig erklärt, dann werden Sie als Beamter in den vorzeitigen Ruhestand versetzt.

    Und wer genau kann für dienstunfähig erklärt werden? Dienstunfähigkeit betrifft jeden Beamten, ob bei der Polizei, an einer Schule, in einer Behörde, im Gericht, als Soldat bei der Bundeswehr oder auch in der Staatsanwaltschaft.

Feststellung der Dienstunfähigkeit

Konnten Sie in einem Zeitraum von sechs Monaten ganze drei Monate nicht arbeiten und besteht darüber hinaus auch nicht die Chance, dass Sie innerhalb eines halben Jahres wieder arbeiten können, werden Sie ebenfalls für dienstunfähig erklärt. Darüber entscheidet ein Amtsarzt, der entsprechende Untersuchungen durchführt.

Jedoch bedeutet die Erklärung zur Dienstunfähigkeit nicht, dass Sie sofort in den vorzeitigen Ruhestand kommen. Es kann auch sein, dass Ihr Dienstherr eine andere Tätigkeit für Sie hat, die bei Ihrer gesundheitlichen Verfassung ausgeübt werden kann.

Ist dem nicht so und Sie werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, haben Sie je nach Voraussetzung ein Anrecht auf ein Ruhegehalt. Jedoch bedeutet dies nicht, dass Sie rundum abgesichert sind und so Ihren aktuellen Lebensstandard aufrechterhalten können. Warum eine Dienstunfähigkeitsversicherung dafür notwendig wird, erfahren Sie im Abschnitt „Darum benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung“.

Bundesbeamtengesetz (BBG) und Beamtenstatusgesetz (BeamtStG)

Die genaue Definition der Dienstunfähigkeit ist in § 26 des Beamtenstatus-Gesetzes zu finden. Dieses gilt in Kombination mit den verschiedenen Beamtengesetzen des Bundes oder der Länder je nach Anstellung des Beamten. Bei einem Bundesbeamten, der im Dienst der Bundesbehörde steht, sind alle Voraussetzungen zur Dienstunfähigkeit im Bundesbeamtengesetz geregelt. Landesbeamte bei den Bundesländern und Kommunen halten sich an das Beamtenstatusgesetz sowie an die Regelungen, die im jeweiligen Bundesland gelten.

Dienstunfähigkeit

  • 1 Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. 2 Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. 3 In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. 4 Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.
  • Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. 2 In den Fällen des Satzes 1 ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden. 3 Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
  • Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist
  • https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/26.html

Das Ruhegehalt

Viele Beamte gehen davon aus, dass Sie zu jeder Zeit gut durch ihren Dienstherrn abgesichert sind. Denn auch bei Dienstunfähigkeit wird den meisten Beamten ein sogenanntes Ruhegehalt gezahlt. Doch dass dieses in der Regel nicht ausreicht und nicht für jeden Beamten gedacht ist, wissen nicht viele. Denn das Ruhegehalt orientiert sich an der Dauer der Dienstzeit und dem letzten Einkommen. So erreicht es nie das aktuelle Gehalt.

Als Beamter auf Widerruf sind Sie noch in der Ausbildung und bekommen bei einer Dienstunfähigkeit kein Ruhegehalt. Es kommt sogar schlimmer: Sie werden entlassen. Sind Sie in Probezeit als Beamter auf Probe trifft es Sie ähnlich. Mit der Entlassung werden Sie war gesetzlich zur Rentenversicherung nachversichert, um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Diese bekommen Sie aber auch erst, wenn Sie fünf Jahre versichert sind. Darüber hinaus ist die Erwerbsminderungsrente nicht hoch. Haben Sie als Beamter auf Lebenszeit fünf Jahre Dienstzeit abgeschlossen, können Sie ein Ruhegehalt beziehen. Dieses steigt mit jedem abgeschlossenen Dienstjahr. Kommt es in Ihrem vierzigsten Dienstjahr zur Dienstunfähigkeit, erhalten Sie 71,75 % Ihres Durchschnittsgehaltes (brutto) der letzten zwei Jahre. Trifft Sie die Dienstunfähigkeit innerhalb der ersten fünf Jahre, haben Sie allerdings keinen Anspruch auf das Ruhegehalt.

Von diesen Regelungen gibt es aber auch Ausnahmen wie den Dienstunfall (§49 BBG). Auch Zeitsoldaten stellen eine Ausnahme dar. Denn Sie können kein Ruhegehalt beziehen und werden ebenfalls in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert und erhalten die Erwerbsminderungsrente auch erst, wenn sie bereits die fünf Jahre bei der Bundeswehr abgeleistet haben.

Darum benötigen Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung

Vielleicht wurde in der Erklärung des Ruhegehalts schon deutlich, dass die Absicherungen durch den Dienstherrn nur bei bestimmten Voraussetzungen eintreten bzw. dann auch den Lebensstandard in Ansätzen erhalten können. Insbesondere jüngere Beamte erhalten keine oder kaum finanzielle Unterstützung. So entsteht eine Lücke zwischen dem gewohnten Lebensstandard und den Einkünften, falls es zu einer Dienstunfähigkeit kommt.

Diese Versorgungslücke kann mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung geschlossen werden.

„Ich werde nicht dienstunfähig“ –  die Wahrscheinlichkeit einer Dienstunfähigkeit wird oft unterschätzt. Vielleicht sind Sie gerade topfit und Ihnen kommt nichts in den Sinn, was das ändern könnte. Das freut uns natürlich und wir hoffen sehr, dass dies auch so bleibt. Aber sicher können Sie sich da leider nicht sein. Die Statistiken sagen einfach etwas anderes. Von den beamteten Lehrkräften beispielsweise, die im Jahre 2021 in den Ruhestand wechselten, traten 12,4 Prozent aufgrund von Dienstunfähigkeit aus dem Dienst (Quelle: https://www.it.nrw/nrw-anfang-2022-waren-354-prozent-mehr-lehrkraefte-pension-als-2013-120662#:~:text=Weitere%2014%2C4%20Prozent%20der,%3A%2015%2C7%20Prozent). Es reicht ein blöder Zufall, ein Unfall oder eine unvorhersehbare Erkrankung und schon ist die Ausübung Ihres Dienstes nicht mehr möglich. Eine vorher abgeschlossene Dienstunfähigkeitsversicherung sorgt zumindest dafür, dass Sie auf der finanziellen Seite abgesichert sind. Denn sie kann Ihr Ruhegehalt ersetzen oder ergänzen und Ihnen so helfen, den Lebensstandard aufrechtzuerhalten, um Mieten, Kredite, Anschaffungen, Unternehmungen und mehr zu finanzieren. Ein weiterer Vorteil der Dienstunfähigkeitsversicherung ist, dass sie ganz auf Ihre individuelle Situation in Höhe und Dauer anpassbar ist.

Was ist der Unterschied zwischen Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte und Berufsunfähigkeitsversicherung?

Im Prinzip unterscheiden sich Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung vor allem hinsichtlich ihrer Zielgruppe. Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst konzipiert und kann so alle besonderen Regelungen für Beamte im Ernstfall berücksichtigen. Sie ist im Prinzip eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Dienstunfähigkeitsklausel. Eine einzelne Dienstunfähigkeitsversicherung gibt es nämlich eigentlich gar nicht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle Berufstätigen geeignet. Denn als Beamter können Sie auch berufsunfähig sein, aber nicht dienstunfähig, genauso wie andersherum. In der Regel ist aber beides der Fall. Denn beide lassen sich anders definieren, was wir Ihnen nun näherbringen möchten:

Berufsunfähigkeit:

Damit ist der Zustand gemeint, wenn eine Person infolge einer Erkrankung oder Verletzung vermutlich dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, dem zuletzt ausgeübten Beruf ohne gesundheitliche Einschränkungen zu mindestens 50 % nicht mehr nachgehen kann.

Dienstunfähigkeit: 

Hierbei handelt es sich um den Zustand bei Beamten, die aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht mehr ihren Dienstpflichten voll nachgehen können. Das bedeutet Sie könnten auch nur 80 % Ihres Dienstes ausüben können, aber dennoch als dienstunfähig erklärt werden, wenn nicht absehbar ist, dass Sie in der nächsten Zeit die vollen 100 % erreichen. Es kommt auch nicht darauf an, ob der Beamte noch einen anderen Beruf ausüben könnte.

 

Aufgrund der Definition einer Dienstunfähigkeit ist wichtig, dass Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel (DU-Klausel) abschließen. Denn bei einer normalen BU als Beamter kann Sie der Amtsarzt für dienstunfähig erklären, die Versicherung aber der Meinung sein, dass Sie noch mehr als 50 Prozent der Tätigkeit ausüben können. Sie würden dann keine BU-Rente erhalten.

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Die Dienstunfähigkeitsklausel

Wie bereits erwähnt, ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung eigentlich nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, die eine sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Die DU-Klausel definiert, wann ein Beamter von der Versicherungsgesellschaft als dienstunfähig angesehen wird.

Die DU-Klausel ist von Versicherer zu Versicherer anders, deshalb sollten Sie auf folgende Aspekte achten:

  • Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisbarkeit: Bei dem Verzicht der abstrakten Verweisbarkeit verweist der Versicherer Sie nicht auf einen anderen Beruf oder eine andere konkrete Tätigkeit, die Sie noch ausüben können.
  • Lange Laufzeit: Achten Sie darauf, dass die DU-Rente so lange wie nur möglich gezahlt wird. Am besten zumindest zu dem Zeitpunkt bis Sie das Altersruhegehalt beziehen können.
  • Dynamik im Leistungsfall: Gegen einen höheren Beitrag können Sie in Ihre DU aufnehmen, dass es einen garantierten Inflationsausgleich gibt.
  • Nachversicherungsoptionen: Bei Ereignissen wie Heirat, Immobilienerwerb, Geburt von Kindern und bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit einer Erhöhung der Besoldung etc. sollten Sie die Möglichkeit haben, Ihre DU-Rente nachzuversichern.
  • Teildienstunfähigkeit: Es kann sein, dass bei Ihnen eine Teildienstfähigkeit überprüft wird. Diese geht mit Einkommenskürzungen einher. Haben Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die dies berücksichtigt, erhalten Sie auch Leistungen anteilig, die die Kürzungen ausgleichen können.
  • Höhe der Dienstunfähigkeitsrente: Manche Versicherer begrenzen die Höhe der DU-Rente. Sie sollten darauf achten, dass Sie mindestens 75 % Ihrer Einkünfte oder besser mehr absichern.

Hinweis: Beim Einholen der Angebote für unsere Kunden achten wir darauf, dass es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel handelt und die Bedingungen zu Ihren Gunsten sind. So müssen Sie sich nicht tiefgründig mit den einzelnen Aspekten der DU auseinandersetzen.

Individuelle und unabhängige Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte

 Für einen einfachen und nicht zeitaufwendigen Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, die Ihren Anforderungen gerecht wird, haben wir unseren Beratungsprozess auf wenige Schritte reduziert. Jedoch sparen wir dabei nicht an der Vermittlung aller wichtigen Informationen und beantworten gerne all Ihre Fragen rund um die Dienstunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Mit unserer Unterstützung finden Sie nicht nur eine passende DU-Versicherung, sondern können auch beruhigt Ihren beruflichen Alltag meistern. Erfahren Sie jetzt mehr über unseren Beratungsablauf und beginnen Sie mit einer Anfrage für ein erstes Beratungsgespräch!

  • Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisbarkeit: Bei dem Verzicht der abstrakten Verweisbarkeit verweist der Versicherer Sie nicht auf einen anderen Beruf oder eine andere konkrete Tätigkeit, die Sie noch ausüben können.
  • Lange Laufzeit: Achten Sie darauf, dass die DU-Rente so lange wie nur möglich gezahlt wird. Am besten zumindest zu dem Zeitpunkt bis Sie das Altersruhegehalt beziehen können.
  • Dynamik im Leistungsfall: Gegen einen höheren Beitrag können Sie in Ihre DU aufnehmen, dass es einen garantierten Inflationsausgleich gibt.
  • Nachversicherungsoptionen: Bei Ereignissen wie Heirat, Immobilienerwerb, Geburt von Kindern und bei der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit einer Erhöhung der Besoldung etc. sollten Sie die Möglichkeit haben, Ihre DU-Rente nachzuversichern.
  • Teildienstunfähigkeit: Es kann sein, dass bei Ihnen eine Teildienstfähigkeit überprüft wird. Diese geht mit Einkommenskürzungen einher. Haben Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die dies berücksichtigt, erhalten Sie auch Leistungen anteilig, die die Kürzungen ausgleichen können.
  • Höhe der Dienstunfähigkeitsrente: Manche Versicherer begrenzen die Höhe der DU-Rente. Sie sollten darauf achten, dass Sie mindestens 75 % Ihrer Einkünfte oder besser mehr absichern.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

 ✓ Individuelle Beratung, die all Ihre Fragen beantwortet

 ✓ Ortsunabhängige Termine, die in Ihren Terminkalender passen

 ✓ Unabhängig von Versicherungsgesellschaften und in Ihrem Auftrag

 ✓ Neutrale und präzise Vergleichsrechner, um für Sie das beste Angebot zu finden

 ✓ Einfach und verständlich

Ihre Kontaktanfrage zur Beratung

Der erste Schritt zu unserer Beratung für Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung ist Ihre Anfrage. Senden Sie uns Ihre Kontaktanfrage über unser Online-Kontaktformular. Wir werden uns umgehend bei Ihnen melden, um eventuelle Vorfragen zu klären und einen Beratungstermin zu vereinbaren, der in Ihren Zeitplan passt. Möglicherweise benötigen wir einige spezifische Informationen, um Sie effektiv beraten und die passende Versicherung für Sie finden zu können. Selbstverständlich informieren wir Sie bei der Terminvereinbarung darüber, sodass Sie sich optimal auf das Beratungsgespräch vorbereiten können.

So bereiten Sie sich auf die Dienstunfähigkeitsversicherung Beratung vor

Eine bezahlbare Versicherung zu finden, ist manchmal nicht leicht. Damit wir Ihnen eine DU heraussuchen können, die Ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis entspricht, ist es wichtig, dass Sie sich auf den Beratungstermin ein bisschen vorbereiten. Wie sieht Ihre Krankengeschichte aus? Haben Sie Vorerkrankungen? Gibt es Hobbys, die gefährlich sind? Wie hoch soll Ihre Dienstunfähigkeitsrente sein?

Sollten dabei Fragen entstehen, können wir diese natürlich auch im ersten Gespräch klären. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, um eventuell fehlende Informationen zu sammeln.

Ihr erster Beratungstermin

Eine bezahlbare Versicherung zu finden, ist manchmal nicht leicht. Damit wir Ihnen eine DU heraussuchen können, die Ihrem Preis-Leistungs-Verhältnis entspricht, ist es wichtig, dass Sie sich auf den Beratungstermin ein bisschen vorbereiten. Wie sieht Ihre Krankengeschichte aus? Haben Sie Vorerkrankungen? Gibt es Hobbys, die gefährlich sind? Wie hoch soll Ihre Dienstunfähigkeitsrente sein?

Sollten dabei Fragen entstehen, können wir diese natürlich auch im ersten Gespräch klären. Nehmen Sie sich die nötige Zeit, um eventuell fehlende Informationen zu sammeln.

Hinweis: Wenn Sie Fragen zu anderen Versicherungsarten haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch im Erstgespräch zur Dienstunfähigkeitsversicherung zur Verfügung.

Klärung von Fragen und Umsetzung im zweiten Termin

Bei einem zweiten Termin können wir alle Fragen zu den vorgestellten Angeboten beantworten. Vielleicht gibt es „Kleingedrucktes“, das Sie noch nicht verstehen oder Sie wissen nicht, für welche Dienstunfähigkeitsversicherung Sie sich entscheiden sollen – wir helfen Ihnen dann gerne weiter. Auch bei der Umsetzung einer Policierung stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Falls erforderlich und von Ihnen gewünscht, ist auch ein dritter Termin möglich.

Policierung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung auf Wunsch und Betreuung

Sollten Sie sich für eine Dienstunfähigkeitsversicherung entschieden haben, übernehmen wir gerne den Prozess der Policierung für Sie. So müssen Sie nur abwarten, bis der Antrag durch ist. Es kann natürlich vorkommen, dass wir für Rückfragen seitens des Versicherers nochmals auf Sie zukommen müssen.

Nach Annahme Ihres Antrags erhalten Sie von uns den Versicherungsschein, den wir zuvor sorgfältig überprüfen, um sicherzustellen, dass alles genau Ihren Wünschen und den Antragsdetails entspricht.

Normalerweise ist mit der Ausstellung der Police unsere Aufgabe erfüllt. Sollte es allerdings – was wir natürlich nicht hoffen – zu einem Leistungsfall kommen, stehen wir Ihnen auch dann als unabhängige Versicherungsmakler zur Seite. Kontaktieren Sie uns bitte so früh wie möglich, damit wir uns umgehend um Ihren Fall kümmern und dafür sorgen können, dass Sie Ihre Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung zeitnah erhalten.

(CTA) Jetzt Beratungsgespräch vereinbaren für einen individuell gestalteten Versicherungsschutz!

FAQ: Fragen und Antworten rund um die Beratung zur Dienstunfähigkeitsversicherung

1Braucht man als Beamter eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Für Beamte kommt in der Regel eher eine Dienstunfähigkeitsversicherung infrage. Natürlich können Beamte auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen und in manchen Fällen ergibt dies sogar durchaus mehr Sinn. Sollten Sie aber vor der Entscheidung stehen, dann ist die DU die passendere Wahl, um finanzielle Lücken in der Absicherung zu schließen.

2Was sollte man bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung beachten?

Wenn Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung auswählen, sollten Sie auf den Unterschied zwischen einer echten und einer unechten DU-Klausel achten. Bei einer echten DU-Klausel erkennt die Versicherungsgesellschaft die Entscheidung des Dienstherrn an, wenn dieser den Beamten als dienstunfähig erklärt. Bei der unechten führt der Versicherer eine eigene Prüfung durch, die nicht immer der Prüfung durch den Amtsarzt entspricht. Eine echte DU-Klausel sollte also unbedingt in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten sein. Weitere Aspekte, die es zu beachten gibt, sind: Leistungshöhe, Deckungsumfang, Beitragszahlung, Leistungsdauer, Dynamik der Versicherung und weitere Vertragsbedingungen.

Wenn Sie dazu noch Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter. So finden Sie eine Dienstunfähigkeitsversicherung, die die idealen Konditionen hat.

 

3Was mache ich, wenn ich eine BU ohne DU-Klausel habe?​

In manchen Fällen ist eine normale BU sogar sinnvoller als eine Dienstunfähigkeitsversicherung. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen beruflichen Wechsel in die Privatwirtschaft planen. Auch wenn Sie bereits Beamter auf Lebenszeit sind, die 5 Jahre Wartezeit um sind und Sie folglich ein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit erhalten, kann eine normale BU ausreichend sein. Wir helfen Ihnen in diesem Fall gerne weiter, begutachten Ihre Situation, um Ihnen einen fundierten Rat zu geben.