Basisrente mit BU fail
Basisrente (Rürup) mit Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Eine Kombination mit Fallstricken!
Du möchtest für dein Alter vorsorgen und gleichzeitig dein Einkommen für den Fall einer Berufsunfähigkeit absichern? Die Kombination einer Basisrente (oft als Rürup-Rente bekannt) mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung klingt verlockend, denn sie verspricht hohe Steuervorteile. Doch Vorsicht: Was auf den ersten Blick attraktiv erscheint, kann sich im Leistungsfall oder bei Vertragsänderungen als echter Nachteil erweisen. Du fragst dich, warum diese Kombination oft kritisch gesehen wird und welche Risiken sie birgt?
Die Basisrente wurde als steuerlich geförderte Altersvorsorge primär für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert. Die Beiträge können als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Die Möglichkeit, einen BU-Schutz in diesen Vertrag zu integrieren, scheint die perfekte Lösung zu sein: Altersvorsorge und Risikoschutz in einem Paket, mit zusätzlichen Steuervorteilen. Doch genau hier lauern die Tücken. Viele Verbraucher sind sich der Nachteile und mangelnden Flexibilität nicht bewusst, die diese Verknüpfung mit sich bringen kann.
Die gute Nachricht ist: Du kannst dich sowohl für dein Alter als auch gegen Berufsunfähigkeit absichern – und dabei Steuervorteile nutzen – aber die Trennung beider Verträge ist in den meisten Fällen die deutlich bessere Strategie! Wir erklären dir, warum die Kombination von Basisrente und BU oft ein “Fail” ist und worauf du bei deiner Altersvorsorge und Einkommensabsicherung unbedingt achten solltest.
Inhaltsverzeichnis
Warum die Kombination Basisrente und BU oft ein "Fail" ist: Die entscheidenden Nachteile!
Obwohl die gemeinsame Gestaltung von Basisrente und BU steuerliche Vorteile verspricht, überwiegen oft die Nachteile in Bezug auf Flexibilität und Leistungsfall.
1. Keine Kündigung oder Kapitalisierung der BU möglich:
Unauflösliche Verbindung: Der größte Fallstrick ist die Unkündbarkeit der Basisrente. Da die BU-Versicherung an den Basisrentenvertrag gekoppelt ist, kannst du den BU-Teil nicht einfach kündigen oder stilllegen, ohne den gesamten Basisrentenvertrag zu gefährden oder sogar zu verlieren.
Keine Kapitalisierung bei Kündigung: Bei einer klassischen, separaten BU-Versicherung erhältst du bei einer Kündigung in der Regel keine Beiträge zurück, aber du kannst den Vertrag beitragsfrei stellen oder kündigen. Bei der Basisrente gibt es kein Kapitalwahlrecht und damit auch keine Auszahlung der eingezahlten Beiträge, nicht einmal des BU-Anteils.
2. Weniger Flexibilität bei Beitragsreduzierung oder -freistellung:
Ein Paket, ein Schicksal: Wenn du finanzielle Engpässe hast und die Beiträge reduzieren oder aussetzen musst, betrifft dies immer beide Vertragsteile – die Altersvorsorge und den BU-Schutz. Eine separate Reduzierung nur des BU-Beitrags ist meist nicht möglich. Dies kann dazu führen, dass du im Notfall entweder den gesamten Vertrag reduzieren musst (was sich negativ auf deine Altersvorsorge auswirkt) oder den wichtigen BU-Schutz verlierst.
3. Keine Auszahlung im Erlebensfall der BU-Rente:
Zweckgebundenheit der Basisrente: Die Basisrente dient ausschließlich der Altersvorsorge und muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden. Das gilt auch für den BU-Anteil, falls die Berufsunfähigkeit vor Rentenbeginn eintritt.
Kein Kapitalwahlrecht: Du kannst dir die angesparten Beträge (auch die aus dem BU-Schutz) nicht als Einmalzahlung auszahlen lassen, auch nicht im Falle der Berufsunfähigkeit. Dies ist ein entscheidender Unterschied zu vielen privaten BU-Versicherungen, bei denen unter Umständen eine Kapitalisierung möglich ist.
4. Eingeschränkte Übertragbarkeit und Abtretbarkeit:
Pfändungssicherheit (Vorteil): Die Basisrente ist zwar im Rahmen bestimmter Grenzen pfändungssicher.
Keine Beleihung oder Abtretung (Nachteil): Im Gegenzug kannst du den Vertrag aber nicht beleihen oder abtreten, um z.B. einen Kredit aufzunehmen oder den Vertrag als Sicherheit zu nutzen. Dies gilt auch für den integrierten BU-Teil.
5. Steuerliche Nachteile im Leistungsfall (BU-Rente):
Volle Besteuerung im Leistungsfall: Während die Beiträge zur Basisrente (und damit auch der BU-Anteil) in der Ansparphase steuerlich gefördert werden, musst du die ausgezahlte BU-Rente im Leistungsfall vollständig versteuern – ähnlich wie die spätere Altersrente. Bei einer separaten BU-Versicherung wird die BU-Rente lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert, was in der Regel deutlich günstiger ist.
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Die bessere Strategie: Basisrente und BU getrennt voneinander abschließen!
Experten empfehlen in den meisten Fällen, die Basisrente und die Berufsunfähigkeitsversicherung als zwei separate Verträge abzuschließen.
Vorteile der Trennung:
Maximale Flexibilität:
Du kannst die Beiträge für die BU-Versicherung unabhängig von der Basisrente anpassen, reduzieren oder beitragsfrei stellen, wenn sich deine finanzielle Situation ändert.
Du kannst die Basisrente für die Altersvorsorge nutzen und die BU-Versicherung für den Risikoschutz optimieren, ohne Kompromisse eingehen zu müssen.
Optimale Absicherung:
Du kannst für jeden Vertrag den besten Anbieter am Markt auswählen und die jeweiligen Bedingungen und Leistungen optimal auf deine Bedürfnisse zuschneiden.
Im Leistungsfall der BU-Rente profitierst du von der günstigeren Besteuerung des Ertragsanteils.
Klarheit im Leistungsfall: Der Leistungsfall der BU-Versicherung ist klar von der Altersvorsorge getrennt, was die Abwicklung vereinfachen kann.
So findest Du die optimale Basisrente und eine starke BU – getrennt voneinander!
Um die beste Strategie für deine Altersvorsorge und deinen BU-Schutz zu entwickeln, ist eine individuelle und unabhängige Beratung unerlässlich.
1. Bedarfsklärung: Deine Ziele definieren
Wie hoch soll deine BU-Rente sein, um deinen Lebensstandard zu sichern?
Wie viel möchtest du für deine Altersvorsorge anlegen und welche Renditeerwartungen hast du?
Welche Steuervorteile möchtest du nutzen und welche Rolle spielen sie in deiner Gesamtstrategie?
2. Separate Produktwahl: Best-in-Class finden
Für die BU-Versicherung: Auswahl des Anbieters mit den besten Versicherungsbedingungen (Verzicht auf abstrakte Verweisung, Nachversicherungsgarantien, Leistung bei Teilzeit, etc.) und den passenden Prämien für dein Berufsbild und deine Gesundheit.
Für die Basisrente: Auswahl eines Anbieters mit attraktiven Fondskonzepten (ETF-basiert), geringen Kosten und flexiblen Einzahlmöglichkeiten, der optimal zu deiner Anlagestrategie passt.
3. Steuerliche Optimierung:
Wir zeigen dir, wie du die Beiträge zur Basisrente und zur BU-Versicherung steuerlich optimal geltend machen kannst, um die vollen Vorteile zu nutzen.
4. Langfristige Strategie:
Wir entwickeln gemeinsam eine langfristige Finanzplanung, die sowohl deinen Schutz bei Berufsunfähigkeit als auch deine Altersvorsorge berücksichtigt und flexibel an Veränderungen angepasst werden kann.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Basisrente mit BU-Kombination
Der Hauptgrund ist die fehlende Flexibilität und die Unkündbarkeit der Basisrente. Da der BU-Schutz fest an den Basisrentenvertrag gekoppelt ist, kann der BU-Teil nicht separat gekündigt, stillgelegt oder in ein anderes Produkt übertragen werden. Bei finanziellen Schwierigkeiten oder dem Wunsch, den BU-Schutz anzupassen, ist man an den starren Basisrentenvertrag gebunden, was zum vollständigen Verlust des Schutzes führen kann, ohne dass Beiträge zurückgezahlt werden.
Nein, bei Kündigung einer Basisrente erhältst du keine Beiträge zurück, auch nicht die für den BU-Anteil. Die Basisrente ist ein sogenanntes Verrentungsprodukt, das ausschließlich für eine lebenslange Rentenzahlung im Alter oder bei Berufsunfähigkeit konzipiert ist. Es gibt kein Kapitalwahlrecht, und die eingezahlten Beiträge sind – abgesehen von der Rentenzahlung im Leistungsfall – unwiderruflich gebunden.
Der größte steuerliche Nachteil entsteht, wenn die BU-Rente aus der Basisrente ausgezahlt wird. Diese Rente muss dann voll versteuert werden (im Leistungsfall wie eine Altersrente). Im Gegensatz dazu wird eine BU-Rente aus einem separaten privaten BU-Vertrag lediglich mit dem Ertragsanteil besteuert, was in der Regel zu einer deutlich geringeren Steuerlast führt.
Ja, die Beiträge zur Basisrente sind (inklusive des BU-Anteils) im Rahmen der Höchstgrenzen als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Der absetzbare Anteil steigt dabei jährlich. Dies ist der Hauptvorteil, der von den Anbietern beworben wird. Allerdings kehrt sich dieser Vorteil im Leistungsfall (Besteuerung der Rente) um.
Diese Kombination kann in sehr spezifischen Einzelfällen sinnvoll sein, beispielsweise für Personen, die eine sehr hohe Steuerlast haben und unbedingt jeden Euro steuerlich absetzen möchten, oder für Personen, die aufgrund von Gesundheitsfragen sonst keinen BU-Schutz erhalten würden und dieser über eine Gruppenversicherung im Rahmen der Basisrente doch noch möglich ist. Diese Fälle sind jedoch selten, und eine sehr genaue, individuelle Prüfung ist unerlässlich, da die Nachteile oft überwiegen.