Bausparen – Welche steuerlichen Aspekte sind zu beachten?
Was für eine Steuer?
Bausparen unterscheidet sich diesbezüglich nicht von anderen banktechnischen Produkten. Auf Zinsen muss man grundsätzlich immer Abgeltungssteuer bezahlen. So auch auf die Zinsen, die man für das Bausparguthaben bekommt. Je nachdem ob man Kirchensteuerpflichtig ist noch die Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag.
Wieviel Steuern?
Die Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25 % auf den jeweiligen Zinsbetrag. Dazu kommen die Kirchensteuer je nach Bundesland und Steuerpflicht (meistens 9%), berechnet auf die Abgeltungssteuer und nochmal 5,5% Solidaritätszuschlag, auch gerechnet auf die Abgeltungssteuer.
Umgehung?
Vergessen sollte man also nicht, einen Freistellungsauftrag für die Zinsen bei der Bausparkasse zu stellen und die Jahreszinsbescheinigung der Bausparkasse in der Steuererklärung bei Finanzamt mit einzureichen.
Tipp
Für Kinder und Rentner, die über etwas größeres Vermögen verfügen, lohnt sich oft beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung zu beantragen. Damit wird man für drei Jahre von der Abgeltungssteuer insgesamt freigestellt.
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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zu den steuerlichen Aspekten beim Bausparen
Antwort: Ja, die Zinserträge (Habenzinsen), die du auf dein angespartes Guthaben im Bausparvertrag erhältst, unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings hast du als Sparer einen jährlichen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete/Verpartnerte). Solange deine Kapitalerträge diesen Betrag nicht übersteigen, bleiben sie steuerfrei. Es ist wichtig, einen Freistellungsauftrag bei deiner Bausparkasse einzureichen.
Antwort: Nein, die staatlichen Förderungen wie die Wohnungsbauprämie (WoP) und die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) sind steuerfrei. Diese Zulagen sind direkte Zuschüsse vom Staat, die nicht als steuerpflichtiges Einkommen oder Kapitalertrag gelten. Das ist ein großer Vorteil, da sie deine Rendite aus dem Bausparen zusätzlich steigern, ohne dass du darauf noch Steuern zahlen musst.
Antwort: Nein, die Abschlussgebühr und die laufenden Kontoführungsgebühren deines Bausparvertrags sind in der Regel nicht steuerlich absetzbar. Sie gelten als Kosten, die mit der Kapitalanlage und -verwaltung verbunden sind, und werden nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben anerkannt, da sie nicht direkt der Erzielung steuerpflichtiger Einnahmen dienen.
Antwort: Im Allgemeinen sind die Zinsen, die du für ein Bauspardarlehen zahlst, nicht steuerlich absetzbar, wenn du das Darlehen für den eigenen, privaten Wohnraum (z.B. den Kauf oder Bau deines Eigenheims) verwendest. Eine Ausnahme besteht, wenn du die Immobilie vermietest. In diesem Fall können die Schuldzinsen als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.
Antwort: Die wohnwirtschaftliche Verwendung ist entscheidend für den Erhalt der staatlichen Förderungen (Wohnungsbauprämie) und die steuerliche Behandlung der Zinsen beim Darlehen. Nur wenn das Bausparguthaben auch tatsächlich für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt wird (z.B. Kauf, Bau, Renovierung von Wohneigentum), hast du Anspruch auf die Prämie. Auch die Nicht-Absetzbarkeit der Darlehenszinsen bei Eigennutzung hängt mit der wohnwirtschaftlichen Verwendung zusammen. Bei der Auszahlung des Geldes muss die Bausparkasse die wohnwirtschaftliche Verwendung nachweisen können.
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