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Bausparsumme
Die Bausparsumme ist der Betrag, über den ein Bausparvertrag abgeschlossen wird. Sie ist die Höchstgrenze, bspw. 30.000 EUR und setzt sich zusammen aus dem Bausparguthaben und dem Bausparkredit (s.u.)
Bausparguthaben
Das Bausparguthaben ist der Teil des Bausparvertrags, der vom Sparer selbst eingezahlt wird und auf den es Guthabenzinsen gibt.
Bausparkredit
Der Bausparkredit ist der Teil des Bausparvertrags oder der Bausparsumme, den man als Zinsgünstiges Darlehen von der Bausparkasse ausgezahlt und in Raten (mit jederzeitigem Sondertilgungsrecht) zurückzahlt.
Zuteilung
Die Zuteilung (Auszahlmöglichkeit des Guthaben und/oder Bauspardarlehen) des Bausparvertrag erfolgt dann, wenn eine von der Bausparkasse festgelegte Kombination aus Mindestsparzeit, Erreichung eines Mindestguthaben in Prozent der Bausparsumme und eine Ausreichende Bewertungszahl erreicht ist. Die Bewertungszahl gibt dann an, ob ein Bausparvertrag ausgezahlt werden kann. Die Zuteilung variiert damit je nach Bausparkasse, Tarif und Besparung. Manche Bausparverträge können schon innerhalb von 12 Monaten zugeteilt werden, manche erst nach Jahrzehnten. Man kann sich dann entweder nur das Guthaben oder das Bausparguthaben und den Bausparkredit auszahlen lassen.
Mindestlaufzeit
Die Mindestlaufzeit oder Mindestsparzeit ist der Zeitraum, der zwischen Abschluss und dem frühst möglichen Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegen muss. Die Erreichung des Termins ist abhängig von den Zuteilungskriterien. Die erhalten kann man unter anderem in den jeweiligen Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) Ihres Bauspartarifs nachlesen.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl ergibt sich aus der bei jeder Bausparkasse und jedem Tarif unteschiedlichen Formel für die Berechnung der Zuteilung. In die Berechnung der Bewertungszahl fließen die Sparraten, die Zinsen und Prämien sowie Vertragsdauer und Bausparsumme gegebenenfalls mit ein. Mit dem Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl kann der Bausparvertrag ausgezahlt werden.
Kurzum:
Je mehr Geld in Ihrem Bausparvertrag ist, desto schneller erfolgt die Zuteilung. Bei Sofortauffüllung auf 50 % erfolgt die schnellstmögliche Zuteilung nach der Mindestsparzeit.
Gebühren bei Bausparverträgen:
Grundsätzlich gibt es sechs Arten von Gebühren für Bausparverträge:
Die Abschlussgebühr:
Sie beträgt zwischen 1 und 1,6 % auf die Bausparsumme uns wird Ihrem Bausparvertrag „ins Minus“ gestellt. Damit will die Bausparkasse die Ernsthaftigkeit Ihrer Absicht sicherstellen.
Kontoführungsgebühr:
Manche Bausparkassen verlangen eine jährliche Kontoführungsgebühr zwischen 5 und 15 EUR, bei den meisten sind es 9 EUR.
Die Darlehensgebühr:
sie wird meistens bei Zuteilung des Darlehens fällig und variiert je nach Bausparkasse und Tarif.
Kundenzeitschrift:
Bei manchen Bausparkassen erhalten Sie eine kostenpflichtige Kundenzeitschrift, diese kann direkt mit Antragstellung abbestellt werden.
Sonstige Vertragsänderungsgebühren, selten aber möglich zum Beispiel bei Tarifwechsel
Mindestguthaben:
Bausparverträge werden erst dann zugeteilt, wenn das Mindestguthaben erreicht ist. Die Höhe des Mindestguthabens liegt zwischen 30 % und 50 % der Bausparsumme, je nach Bauspartarif. Oft gibt es die Möglichkeit, die höhe des Mindestguthaben während der Laufzeit zu verändern.
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