Bausparen - Die Wohnungsbauprämie kurz erklärt - #besserfairsichert

Bausparen – Die Wohnungsbauprämie kurz erklärt

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a) Maximale Förderung

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% auf die im Folgenden aufgeführten Einzahlungen, sofern diese mindestens 50 EUR im Jahr betragen:

1. laufende Bausparbeiträge,

2. Guthabenzinsen auf Bausparguthaben,

3. zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren.

Maximal werden diese jedoch mit 512,00 EUR (Einzelpersonen) bzw. 1024,00 EUR (Ehepaare) im Kalenderjahr berücksichtigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt so maximal 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR im Jahr. Die Prämie wird Ihrem Bausparkonto ab dem siebten Jahr bzw. ab Zuteilungsreife gutgeschrieben.

b) Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 € und für Verheiratete 51.200 € (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs.

c) Auszahlungsvoraussetzungen

Für nach dem 01.01.2009 abgeschlossene Bausparverträge ist die wohnwirtschaftliche Verwendung (Kauf/ Bau/ Renovierung etc.) eine weitere Voraussetzung. Ausnahmen davon sind:

  • dass der Bausparer das 25. Lebensjahr bei Abschluss des Bausparvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und frühestens nach dem siebten Jahr nach Abschluss über seinen Bausparvertrag verfügt. Jeder kann nur einmal im Leben einen Bausparvertrag nach dieser Regelung samt Prämien auszahlen lassen, ohne eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachzuweisen. (Nicht dass wir uns falsch verstehen, es geht nur um die Zulage, das Guthaben steht dem Sparer immer zu.)
  • Wenn der Bausparer oder sein Ehepartner (nicht dauernd getrennt lebend = auch zusammenlebend ) nach Vertragsabschluss gestorben, erwerbsunfähig geworden ist oder
  • der Bausparer nach dem Vertragsabschluss für mindeestens ein Jahr zusammenhängend arbeitslos geworden ist und zum Zeitpunkt der Verfügung auch noch ist.

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie gilt in solchen Fällen nur sieben Jahre rückwirkend.