Bausparen - Die Arbeitnehmersparzulage kurz erklärt - #besserfairsichert

Bausparen – Die Arbeitnehmersparzulage kurz erklärt

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Durch die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die private Vermögensbildung von Arbeitnehmern und Angestellten.

Ein Arbeitnehmer oder Beamter, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bekommt, hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht überschreitet:

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Die Arbeitnehmersparzulage wird allerdings erst zur Auszahlung bzw. Fälligkeit des Bausparvertrags gutgeschrieben.

Durch die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag erhalten Sie mit der Arbeitnehmersparzulage jährlich bis zu 470 Euro. Bedingung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das den Betrag von 17.900 Euro (Single) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet.

Wichtig: 

Der Arbeitgeber muss die Vermögenswirksamen Leistungen (VL/VWL) überweisen. Sie können dafür auch vereinbaren dass Sie auf den entsprechenden Betrag zu Gunsten Ihres Privatkontos verzichten wenn Sie keine VWL bekommen oder diese aufstocken möchten.