Die drei wichtigsten Tipps zur Bauherrenhaftpflichtversicherung:
Achten Sie auf einen möglichst hohen Schadensbetrag: Sie haften unbegrenzt!
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung
Auf einer Baustelle kann viel passieren. Und das jederzeit. Stolz zeigt der Bauherr einem Freund die Baustelle seines Neubaus. In der gemeinsamen Freude passt der Freund nicht auf und stürzt.
Der Bauherr haftet!
Und wie schnell ist einem der Handwerker auf der Baustelle etwas passiert. Ein Sturz, ein herabfallender Dachziegel trifft einen Handwerker oder Passanten, ein Helfer knickt um.
Der Bauherr haftet!
Sie müssen noch nicht einmal anwesend sein. Nachts wirft ein Sturm das Gerüst um, es fällt auf ein parkendes Auto. Oder ein Spaziergänger fällt im Dunkeln in eine Baugrube.
Der Bauherr haftet!
Und denken Sie an das berühmte Schild: „Eltern haften für Ihre Kinder!“ Welch Spannung geht von einer Baustelle aus… Und dieses Schild entbindet den Bauherrn keineswegs der Haftung.
Gerade weil der Bauherr nicht rund um die Uhr auf der Baustelle sein kann und für die Sicherheit garantieren kann, gilt für viele der Grundsatz: „Ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung mache ich noch nicht einmal den ersten Spatenstich.“
Der Bauherr haftet für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme entstehen. Sowohl Sach- als auch Personenschäden. Und er haftet in unbegrenzter Höhe der Schäden!
Dies betrifft Neubauten, Modernisierungen und Sanierungen gleichermaßen.
Wenn man bedenkt, wie hoch die Kosten insbesondere bei Personenschäden sein können, ständen viele Bauherren ohne die Bauherrenhaftpflichtversicherung bei einem Schadensfall vor dem finanziellen Ruin.
Inhalte und Leistungen der Bauherrenhaftpflichtversicherung
Die Bauherrenhaftpflichtversicherung schützt den Bauherren zum einen vor berechtigten Schadensersatzansprüchen, vorausgesetzt sie sind im Leistungsumfang abgedeckt. Diese Versicherung gilt 24 Stunden am Tag, also gerade auch zu den Zeiten, zu denen Sie nicht selber auf der Baustelle sein können.
Zudem schützt die Bauherrenhaftpflichtversicherung den Bauherren vor unberechtigten Forderungen. Hier fungiert sie im Grunde wie eine Rechtsschutzversicherung.
Selbst wenn der Bauherr einen Architekten und Unternehmen mit dem Bau beauftragte hat, ist er doch weiterhin an gewisse Pflichten gebunden.
Er muss dafür Sorge tragen, dass:
nur ausreichend qualifizierte Firmen beschäftigt werden
Kurzum, die Pflichten und möglichen Schäden sind derart vielfältig, dass sich eine Bauherrenhaftpflicht mit der Vollkaskoversicherung des Autos vergleichen lässt. Sie können rundum sicher und beruhigt bauen. Zudem ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht teuer.
Absicherung für Bauhelfer
Nicht selten helfen Freunde und Bekannte beim Bau des neuen Eigenheimes. Neben der Anmeldung bei der Bau-Berufsgenossenschaft, um dem Vorwurf der Schwarzarbeit vorzubeugen, sollten Sie darauf achten, diese Bauhelfer auch über die Bauherrenhaftpflichtversicherung mitzuversichern.
Über diese Mitversicherung sind alle Schadenersatz-Ansprüche Dritter nicht nur durch den Bauherren, sondern auch durch die Bauhelfer abgesichert.
Achtung: Als Bauhelfer gilt auch der eigene Ehepartner! Des Weiteren: Verwandte, Freunde, Kollegen, Nachbarn, Mini-Jobber und andere Hilfskräfte.
Ansprüche, die einer der Bauhelfer an den Bauherren stellt, sind in der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht versichert.
Eigenleistung
Bauherren, die einen großen Anteil des Baus in Eigenleistung umsetzen wollen, müssen dies der Versicherung vorher melden. Die Versicherungen gehen davon aus, dass bei einem Bau mit hoher Eigenleistung mehr Unfälle passieren, als wenn Fachfirmen diese Arbeiten ausführen. Daher sind Bauherrenhaftpflichtversicherungen ab einer Eigenleistung über 20.000,-€ auch deutlich teurer.
Sparen sollte man hier aber nicht am falschen Ende. Ist die Eigenleistung höher als 20.000,-€ und wurde nicht im Versicherungsvertrag fixiert, zahlt die Versicherung nicht.
Plant oder baut der Bauherr das ganze Haus ohne Architekten oder eine Baufirma, kann er keine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen. Ein Architekt oder eine Baufirma ist eine Grundbedingung der Versicherer.
Tarife
Unser Versicherungsrechner bietet Ihnen folgende Tarifauswahlen:
Zweites Jahr Bauzeit ohne Mehrbeitrag
Rettungskosten
Schadenersatzleistung etc.
Diese Begriffe sollten Sie unbedingt kennen:
Deckungssumme:
Achten Sie auf eine ausreichende Deckungssumme. Sie sollte wenigstens 250.000 € betragen.
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