- Direktversicherungen
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
- Unterstützungskassen
- Direktzusagen (auch Ausgliederung aus der Bilanz)
Diese gibt es sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber.
Der Staat beteiligt sich!
Dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird ist bekannt. Das gilt für jede Bevölkerungsschicht. Bei der betrieblichen Altersvorsorge beteiligt sich der Staat indirekt durch steuerliche Entlastung und Sozialversicherungsersparnis am Aufbau der Vorsorge.
Jeder Angestellte kann kann laut Gesetzt bis zu 4% der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in eine betriebliche Altersvorsorge umwandeln. Dieser Betrag vermindert das zu versteuernde Einkommen dann, sodass eine Hebeleffekt entsteht: Man verzichtet zum Beispiel auf 50 EUR Nettoeinkommen, es kommen aber 100 EUR in der betrieblichen Altersvorsorge an.
Es gibt insgesamt fünf Durchführungswege (Pensionskassen, Pensionfonds, Direktversicherung, Pensionszusage und Unterstützungskasse) sowie verschiedene Varianten der Umsetzung und Finanzierung. Es gibt auch (innerhalb gewisser Grenzen) die Möglichkeit, Versorgungsarten miteinander zu kombinieren.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Spezialisten vom Fairsicherungsladen Karlsruhe
Schlagworte:
betriebliche Altersvorsorge, Pensionzusage, Unterstützungskasse, Karlsruhe