Altersvorsorge
Riester, Rürup oder doch ETF-Rente? Wie Sie Ihren Ruhestand am besten absichern
Riester, Rürup oder doch ETF-Rente?
Über die immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland und dem damit verbundenen Demographischen Wandel muss man wohl heutzutage niemanden mehr belehren. Selbst der Bundesfinanzminister Christian Lindner betont immer wieder, dass die staatliche Rente nicht mehr ausreiche, um den Lebensstandard im Alter zu sichern. Jeder müsse selbst in die eigene Altersvorsorge investieren.
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In Kürze
- Die gesetzliche Rente ist ein Grundbaustein der Altersvorsorge. Diese wird jedoch nicht ausreichen. Um Ihren Lebensstandard zu erhalten, müssen Sie selbst in Ihre Altersvorsorge investieren
- Traditionelle private Altersvorsorgen sind u.a. Riester- und Rürup-Rente
- Ein flexibleres und moderneres Modell ist beispielsweise die „ETF-Rente“
Inhaltsverzeichnis
Was ist die gesetzliche Rente?
Als Angestellter sind Sie verpflichtet, einen Teil Ihres Einkommens in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) einzuzahlen, damit Ihnen später auch eine Rente ausgezahlt werden kann. Die Höhe der Beiträge hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab. Auch funktioniert das Rentensystem für manche Berufsgruppen noch einmal etwas anders.
Beamte zahlen nicht in die gesetzliche Rente ein. Ihnen steht im Alter eine Pension zu, die direkt vom Staat bezahlt wird. Dazu zählen vor allem Lehrer, Polizisten, Berufssoldaten sowie einige Angestellte die im Öffentlichen Dienst tätig sind.
Berufsständische Versorgungswerke sind alternativ zur Rente für „kammerfähige“ freie Berufe zuständig. Dazu zählen u.a. Ärzte, Apotheker, Juristen, Rechtsanwälte und Steuerberater sowie Ingenieure. Dabei funktionieren diese sehr ähnlich zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Mitglieder zahlen einen festgelegten Teil ihres Einkommens ein, und das Versorgungswerk verwaltet das Kapital, um später die Rentenzahlungen zu leisten.
Selbstständige haben hingegen die freie Wahl und können ihre Altersvorsorge selbst gestalten. Dabei wird zusätzlich zwischen besonders schützenswerten Berufen wie Hebammen, Erzieher, Handwerker, Pflegekräfte, Künstler und Publizisten und selbstständigen Unternehmern unterschieden. Diese schützenswerten Berufsgruppen sind verpflichtet, auf Basis ihres Einkommens in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen und erhalten dafür eine entsprechende Rente. Andere Selbstständige und Unternehmer können freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse leisten.
Die Rentenlücke
Das große Ziel der privaten Altersvorsorge ist, die Rentenlücke so gut es geht zu schließen. Aber was ist diese Rentenlücke überhaupt?
Als „Rentenlücke“ bezeichnet man die Differenz zwischen dem Einkommen, das Sie im Ruhestand benötigen und dem, was Sie tatsächlich von der gesetzlichen Rente erhalten. Leider unterschätzen viele Menschen diese Lücke oder sind sich dieser gar nicht bewusst. Wenn sie dann kurz vor der Rente stehen und erkennen, dass die staatliche Rente gerade mal reicht, um ihre Grundbedürfnisse zu decken, ist es oft zu spät, um noch ausreichend gegenzusteuern. Denn die Lebenshaltungskosten steigen immer weiter, während die Löhne seit Jahren auf nahezu dem gleichen Niveau bleiben. Dazu ist die Inflation in den letzten Jahren auch stärker gestiegen, als viele geahnt hätten.
Die eigene Rentenlücke berechnen
Grundsätzlich gilt, um so früher Sie sich mit der privaten Altersvorsorge beschäftigen, desto besser. Allerdings ist die Rentenlücke individuell sehr unterschiedlich und kann nie zu 100% ermittelt werden. Wie hoch sie bei Ihnen sein könnte, können Sie in drei Schritten errechnen:
Schritt 1: Einnahmen durch die Rente
Ab dem 27. Lebensjahr erhalten Sie einmal jährlich eine Renteninformation von der Rentenversicherung. Daraus entnehmen Sie die Angaben zu Ihrer voraussichtlichen Rente, die auf Ihrer bisherigen Erwerbsbiografie hervorgehen. Auf Seite 1 finden Sie Ihren prognostizierten Rentenbetrag.
Schritt 2: Ausgaben im Ruhestand
Im zweiten Schritt müssen Sie sich einen Überblick über Ihre aktuellen monatlichen Ausgaben verschaffen. Dazu sollten Sie alle Ausgaben und Einnahmen, die Sie aktuell haben so genau wie möglich auflisten.
Wenn das erledigt ist, müssen Sie einschätzen, wie sich Ihre finanzielle Situation im Alter verändert haben wird. Denken Sie dabei an Ihre zukünftige Wohnsituation. Im abbezahlten Eigenheim oder zur Miete? Auch zukünftige Beförderungen/Lohnerhöhungen sollten Sie einkalkulieren.
Wenn Sie Ihre Ruhestandssituation jetzt noch schwer schätzen können, hilft Ihnen eventuell der Konsumvergleichsrechner des Statistischen Bundesamts.
Beispielhafte monatliche Ausgaben im Rentenalter:
Alleinstehende: 1.750 €
Paare: 3.045 €
Schritt 3: Inflation und Rentensteigerung
Als letztes ist es notwendig die Inflation und Rentensteigerung miteinzubeziehen, um Ihre Rentenlücke realistisch einschätzen zu können. Bei der Rentensteigerung können Sie von 1,5% pro Jahr ausgehen. Allerdings wird auch Ihre Kaufkraft durch die Inflation geschmälert. Im Durchschnitt lag die Inflationsrate in den letzten 20 Jahren bei 1,8%. Das dieser Wert nicht immer stabil ist, sondern Schwankungen unterliegt, sollten Sie während der vergangenen Jahre mitbekommen haben. Demnach werden auch Ihre Ausgaben steigen, selbst wenn Sie Ihren Lebensstandard nicht verändern.
Wie schließe ich meine Rentenlücke?
Die Antwort auf diese Frage ist eigentlich recht simpel: Indem Sie sich rechtzeitig neben der gesetzlichen Rente auch noch privat absichern. Wie genau das geht, erklären wir im Folgenden. Noch genauer können wir Einzelheiten und spezielle Fragen in einem persönlichen Gespräch klären. Buchen Sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin.
Kontenklärung
Bevor es jedoch um externe Absicherungsmöglichkeiten geht, sollten Sie sich vergewissern, ob die Rentenversicherung alle Ihnen zustehenden Leistungen miteinberechnet hat.
Beispielsweise steht Ihnen als Elternteil Kindererziehungszeit zu. Damit bekommen Sie pro Kind, das ab 1992 geboren ist, rund 113 € mehr Rente pro Monat. Es kommt nicht selten vor, dass anrechnungsfähige Beitragszeiten nicht angerechnet werden. Beispielsweise gibt die Pflege von Angehörigen oder ein Nebenjob während dem Studium zusätzliche Beitragspunkte. Durch eine Kontenklärung können Sie überprüfen, ob auf Ihrem Konto alles korrekt eingetragen ist.
Formen der privaten Altersvorsorge
Nachdem Sie nun einen groben Überblick darüber erhalten haben, wie Ihre Rentenlücke zustande kommt, gilt es für Sie zusätzliche Maßnahmen zur Altersvorsorge zu treffen. Alle Altersvorsorgeformen, die Sie zusätzlich zur gesetzlichen Rente tätigen, nennt man private Altersvorsoge. Diese wird teilweise durch Zuzahlungen gefördert oder ist steuerlich absetzbar.
Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, von der aufgrund vieler staatlichen Zulagen und Steuerermäßigungen vor allem Menschen mit vielen Kindern und/oder Geringverdienern von dieser privaten Form der Altersvorsorge profitieren.
Wer in die Riester-Rente investiert, erhält zusätzliche Förderung vom Staat. Sie zählt als sichere Altersvorsorge, da die Anbieter verpflichtet sind, das eingezahlte Kapital und die staatlichen Zulagen zu garantieren.
Allerdings ist diese Rentenform seit Jahren umstritten. Die Zinsschwankungen der letzten Jahre hat der Riester-Rente stark zugesetzt. Auch auf politischer Ebene möchte man diese Vorsorgeform reformieren oder gänzlich ersetzen.
Rürup-Rente
Die Rürup-Rente oder auch Basis-Rente genannt, ist eine zusätzliche Altersvorsorge für Selbständige mit staatlicher Förderung. Wenn Sie als Selbstständiger, Unternehmer oder Freiberufler bereits in die gesetzliche Rente einzahlen, bietet die Rürup-Rente eine Möglichkeit, die gesetzliche Rente vollständig zu ersetzen oder zu ergänzen. Durch den Insolvenzschutz stellt die Basis-Rente für Selbstständige, die nicht in die gesetzliche Rente einzahlen, eine sinnvolle Alternative dar. Für Angestellte oder Nicht-Selbstständige lohnt sich die Rürup-Rente hingegen kaum.
Ein großer Nachteil der Rürup-Rente ist ihre Unkündbarkeit. Nach Vertragsabschluss ist Es lediglich möglich monatlich weniger einzubezahlen. Das eingezahlte Geld bekommen Sie jedoch erst bei Renteneintritt ausgezahlt.
bAV – betriebliche Altersvorsorge
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine Art „Zusatzrente“, die Sie über Ihren Arbeitgeber aufbauen können. Dabei übernimmt Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge für die spätere Rente. Diese werden direkt von Ihrem Bruttolohn abgezogen und von der Firma bezuschusst. Ob sich die Vorsorge über den Betrieb lohnt, hängt vor allem davon ab, wie stark dieser sich an der Finanzierung beteiligt und welche Konditionen Ihnen geboten werden.
Außerdem kommt es auch auf den Karriereweg an, für den Sie sich entscheiden. Häufige Berufswechsel können sich negativ auf den Vertrag auswirken und es ist nicht garantiert, dass der neue Arbeitgeber diesen überhaupt übernimmt.
Privatrenten
Privatrenten sind staatlich geschaffene private Vorsorgeformen, die nicht in der Ansparphase gefördert werden, sondern erst, wenn Sie im Ruhestand sind. Dabei muss nur ein Teil der Rentenauszahlung versteuert werden. Ohne staatliche Förderungen in der Ansparphase lohnen sich Privatrenten kaum. Denn damit Sie die staatliche Förderung überhaupt erhalten, müssen Sie eine Rentenversicherung abschließen. Oft sind diese sehr teuer oder unflexibel.
Eignen sich ETF-Sparpläne als Altersvorsorge?
Für viele Menschen ist die private Altersvorsorge ein lästiges Thema. So richtig überzeugen kann keine der Option. Daher wird die Altersvorsorge durch ETFs heutzutage als eine Art Wundermittel angepriesen. Exchange Traded Funds sind Indexfonds, die an der Börse gehandelt werden. Dabei halten sie Anteile an vielen Unternehmen und sind somit breit diversifiziert. Durch diese Streuung können die ETFs die Weltwirtschaft gut abbilden, wodurch sich das Verlustrisiko auf ein Minimum reduzieren soll.
Die Risiken einer komplett selbstständigen Anlage in ETFs werden allerdings oft verschwiegen. Auch dass das angesparte kapital bei Renteneintritt hoch versteuert wird, ist den wenigsten bewusst. Daher wurde eine Mischform entwickelt, die die Renditenvorteile des Aktienmarkts mit der Sicherheit einer klassischen Rentenversicherung verbindet – die ETF-Rente.
Wenn Sie mehr zu diesem Thema erfahren möchten, buchen Sie gerne einen Beratungstermin oder besuchen Sie uns in unserem Büro in Karlsruhe.
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