Berufshaftpflicht Psychotherapeut: Alle Leistungen im Detail
Was deckt deine Berufshaftpflicht wirklich ab – und was nicht? Hier findest du eine transparente Aufschlüsselung aller Leistungen, die du als Psychotherapeut brauchst. Ohne Fachjargon, ohne Kleingedrucktes-Versteckspiel.
→ Leistungen & Beitrag ansehenDie Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung für Psychotherapeuten umfassen die Absicherung von Personen-, Sach- und Vermögensschäden, passiven Rechtsschutz, Mietsachschäden, Schlüsselverlust sowie zunehmend auch die Absicherung von Online-Therapie und digitalen Gesundheitsanwendungen.
Die drei Säulen der Berufshaftpflicht – und warum du alle drei brauchst
Jede Berufshaftpflicht für Psychotherapeuten ruht auf drei Leistungssäulen. Und jede einzelne kann im Ernstfall über deine berufliche Existenz entscheiden. Hier im Detail:
Säule 1: Personenschäden
Das ist der Kern deiner Versicherung. Personenschäden entstehen, wenn ein Patient durch deine therapeutische Tätigkeit körperlich oder seelisch geschädigt wird. Eine Fehldiagnose, die zu einer Verschlechterung führt. Eine übersehene Suizidalität. Eine kontraindizierte Therapiemethode. Die Kosten können schnell sechsstellig werden: Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfall, in schweren Fällen lebenslange Rentenleistungen.
Mindestdeckung: 3 Mio. Euro (gesetzlich), empfohlen: 5 Mio. Euro
Bekannt aus
Säule 2: Sachschäden
Sachschäden passieren im Praxisalltag häufiger als man denkt. Ein Patient stürzt in deinen Räumen. Du beschädigst versehentlich das Eigentum eines Patienten. Ein Wasserschaden in deiner Mietpraxis betrifft die darunterliegende Wohnung. Auch hier kann es teuer werden – vor allem, wenn Mietsachschäden (Schäden an deinen gemieteten Praxisräumen) hinzukommen.
Empfohlene Deckung Mietsachschäden: 100.000 Euro oder mehr
Säule 3: Vermögensschäden
Vermögensschäden entstehen, wenn jemand durch deine Arbeit finanziell geschädigt wird – ohne dass es dabei zu einer Personen- oder Sachbeschädigung kommt. Klassiker: Du erstellst ein fehlerhaftes Gutachten, und die begutachtete Person verliert dadurch ihren Arbeitsplatz oder ihr Sorgerecht. Oder ein Datenschutzverstoß führt zu Schadensersatzforderungen.
Empfohlene Deckung: Mindestens 500.000 Euro, bei Gutachtertätigkeit 1 Mio.+
Bonus: Passiver Rechtsschutz
Vielleicht die wichtigste Leistung, über die niemand spricht: Dein Versicherer prüft jede Forderung gegen dich und wehrt unberechtigte Ansprüche ab – auf seine Kosten. Das bedeutet: Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigengutachten – alles übernimmt der Versicherer. Selbst wenn du am Ende Recht bekommst, können diese Kosten leicht 10.000 bis 30.000 Euro betragen.
In unserem Tarif: Unbegrenzt enthalten
Zusatzleistungen, die den Unterschied machen
Die drei Säulen hat jede halbwegs seriöse Berufshaftpflicht. Was einen guten Tarif von einem mittelmäßigen unterscheidet, sind die Zusatzleistungen. Hier die wichtigsten – und ob sie in unserem Tarif enthalten sind:
| Leistung | Bedeutung | Bei uns? |
|---|---|---|
| Online-Therapie / Videosprechstunde | Absicherung für telemedizinische Leistungen per Video, Telefon, Chat | ✓ Ja |
| Schlüsselverlust | Übernahme der Kosten bei Verlust von Praxis-/Klinikschlüsseln | ✓ Ja |
| Mietsachschäden | Schäden an gemieteten Praxisräumen (Wasser, Feuer, Unachtsamkeit) | ✓ Ja |
| Fremde Therapieräume | Versicherungsschutz auch bei Behandlung in fremden Räumen | ✓ Ja |
| Weltweiter Geltungsbereich | Schutz auch bei Auslandstätigkeiten und Fortbildungsreisen | ✓ Ja |
| Nachhaftung | Schutz nach Vertragsende für Schäden aus der Vertragslaufzeit | ✓ 5 Jahre |
| Privathaftpflicht kombinierbar | Private Haftpflicht im selben Vertrag, oft vergünstigt | ✓ Optional |
| Supervision/Lehrtätigkeit | Absicherung für Supervisionstätigkeit und Dozentenjobs | ✓ Ja |
| Cyber-/Datenschutzrisiken | Absicherung bei DSGVO-Verstößen, Datenverlust, Hackerangriff | ✓ Grundschutz |
Was die Berufshaftpflicht NICHT abdeckt – ehrlich gesagt
Kein Tarif versichert alles. Hier die typischen Ausschlüsse, die du kennen solltest:
- Vorsätzliche Pflichtverletzungen – wer absichtlich Schaden verursacht, ist nicht versichert
- Vertragsstrafen und Bußgelder – z.B. DSGVO-Bußgelder der Aufsichtsbehörde
- Schäden außerhalb der beruflichen Tätigkeit – dafür brauchst du eine Privathaftpflicht
- Wissentliche Pflichtverletzung – wenn du weißt, dass dein Handeln falsch ist und es trotzdem tust
- Garantieversprechen – wenn du einem Patienten einen Behandlungserfolg „garantierst"
Online-Therapie – warum diese Leistung 2026 unverzichtbar ist
Lass mich hier etwas ausführlicher werden, weil das Thema in der Beratung ständig aufkommt: Seit der Pandemie ist die Videosprechstunde aus dem therapeutischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung wurden allein 2024 über 3,5 Millionen Videosprechstunden bei Psychotherapeuten durchgeführt. Tendenz steigend.
Das Problem: Viele Berufshaftpflicht-Policen, die vor 2020 abgeschlossen wurden, enthalten keine explizite Abdeckung für telemedizinische Leistungen. Und „explizit" ist hier das Schlüsselwort – denn wenn es im Vertrag nicht steht, kann der Versicherer im Schadenfall argumentieren, dass Online-Therapie nicht vom Versicherungsumfang gedeckt ist.
In unserem Tarif ist Online-Therapie in all ihren Formen ausdrücklich mitversichert: Videosprechstunden, Telefontherapie, Chat-basierte Therapie, Nutzung von Therapieplattformen und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Du brauchst keinen Zusatzbaustein und zahlst keinen Aufpreis.
Nachhaftung: Die unterschätzte Leistung
Stell dir vor: Du wechselst den Versicherer oder gibst deine Praxis auf. Zwei Jahre später meldet sich ein ehemaliger Patient und macht Schadensersatzansprüche geltend wegen einer Behandlung, die noch während deiner aktiven Praxiszeit stattfand. Wer zahlt?
Wenn dein alter Vertrag eine Nachhaftung von 5 Jahren hat: dein alter Versicherer. Wenn dein alter Vertrag keine Nachhaftung hat: du selbst. Komplett. Aus eigener Tasche.
Gerade in der Psychotherapie ist eine großzügige Nachhaftung wichtig, weil Behandlungsfehler manchmal erst Jahre später erkennbar werden – etwa wenn eine Fehldiagnose dazu führt, dass ein Patient über Jahre die falsche Therapieform erhält und die eigentliche Störung unbehandelt bleibt.
Versicherungsbescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG
Für die Kassenzulassung brauchst du eine Versicherungsbescheinigung, die dem Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung bestätigt, dass du eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Diese Bescheinigung muss folgende Mindestangaben enthalten: deinen Namen, die versicherte Tätigkeit, die Deckungssumme (mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden) und die Vertragslaufzeit.
Nach einem Online-Abschluss bei uns erhältst du diese Bescheinigung in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen per E-Mail – rechtzeitig für deine Zulassung.
Herr Selewski hat mich umfassend und kompetent zu Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen beraten. Besonders positiv fand ich die transparente Vorgehensweise: Es wurde nichts aufgedrängt, sondern auf meine individuellen Bedürfnisse eingegangen. Hier wird fair, ehrlich und ohne Druck beraten.
Ich fühle mich beim Fairsicherungsladen sehr gut aufgehoben. Die Beratung ist kompetent, verständlich und individuell auf meine Situation zugeschnitten. Besonders positiv hervorheben möchte ich, dass keinerlei Druck ausgeübt wird, sofort einen Vertrag abzuschließen. Man bekommt die Zeit, in Ruhe über alles nachzudenken.
Häufige Fragen zu den Leistungen
Fragen zu einzelnen Leistungen? 0721 358 369 – wir erklären dir jeden Punkt im Detail.

