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Wohngebäudeversicherung Was ist versicherbar
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Wohngebäudeversicherung: Was ist versicherbar und warum sie unverzichtbar ist

Dein Eigenheim ist mehr als nur ein Haus – es ist deine größte Investition, dein Lebenszentrum und dein Rückzugsort. Doch wie schützt du dieses wertvolle Gut vor den Launen der Natur, einem verheerenden Brand oder einem Rohrbruch? Die Wohngebäudeversicherung ist die Antwort auf diese Frage. Sie schützt das Herzstück deines Vermögens: die Immobilie selbst.

Viele Hauseigentümer wissen nicht genau, was eine Wohngebäudeversicherung abdeckt und wo die Grenze zur Hausratversicherung verläuft. Kurz gesagt: Die Wohngebäudeversicherung schützt das, was fest mit dem Gebäude verbunden ist und nicht bei einem Umzug mitgenommen werden kann. Dazu gehören das Fundament, die Wände, das Dach, Fenster, fest verlegte Böden, aber auch Einbauten wie die Heizungsanlage oder die sanitären Installationen. Im Schadensfall sorgt sie dafür, dass dein Haus wieder aufgebaut, saniert oder repariert werden kann.

Wir erklären dir detailliert, was eine Wohngebäudeversicherung schützt und welche Gefahren sie abdeckt.

 

1. Abgrenzung zur Hausratversicherung: Was ist versicherbar?

Diese Unterscheidung ist entscheidend:

  • Die Wohngebäudeversicherung schützt das Gebäude und alles, was fest damit verbunden ist (z. B. der Herd, wenn er fest in die Einbauküche integriert ist). Stell dir vor, du könntest dein Haus auf den Kopf stellen. Alles, was fest sitzt und nicht herausfällt, ist in der Regel über die Wohngebäudeversicherung abgedeckt.
  • Die Hausratversicherung schützt deinen persönlichen Besitz – also alle beweglichen Gegenstände, die du bei einem Umzug mitnehmen würdest (z. B. Möbel, Fernseher, Teppiche, Kleidung).

Ein Beispiel: Nach einem Brand wird das Dach (Wohngebäudeversicherung) und das Sofa (Hausratversicherung) beschädigt. Für beides braucht man eine separate Police.

 

2. Die Kernleistungen der Wohngebäudeversicherung

Eine Standard-Wohngebäudeversicherung deckt die wichtigsten Risiken ab, die ein Gebäude bedrohen:

A) Feuer

Schäden durch Brand, Blitzschlag oder Explosion.

B) Leitungswasser

Schäden durch auslaufendes Wasser aus fest installierten Leitungen, Heizungs- oder Sanitäranlagen sowie durch Frost.

C) Sturm und Hagel

Schäden, die durch Stürme ab Windstärke 8 oder durch Hagel verursacht werden. Dazu gehören abgedeckte Dächer, beschädigte Fenster oder zerstörte Dachrinnen.

3. Elementarschäden: Die wichtigste Ergänzung

Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse ist die Elementarschadenversicherung heute die wichtigste optionale Ergänzung. Sie schützt vor Naturgefahren, die oft verheerende Schäden anrichten, aber nicht im Basisschutz enthalten sind:

  • Überschwemmung: Schäden durch Hochwasser oder Starkregen.
  • Rückstau: Wenn die Kanalisation bei Starkregen überlastet ist und Wasser in dein Haus drückt.
  • Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch.
  • Schneelast und Lawinen.

Diese zusätzliche Absicherung ist in den meisten Regionen dringend empfohlen.

 

4. Das Neuwertprinzip: Was im Schadensfall ausgezahlt wird

Ein entscheidender Vorteil der Wohngebäudeversicherung ist die Neuwertentschädigung. Die Versicherung zahlt nicht den Zeitwert des beschädigten Gebäudeteils, sondern die Kosten, die für einen Wiederaufbau oder eine Reparatur in gleicher Art und Güte anfallen. Dies schützt dich vor der massiven finanziellen Lücke, die entstehen würde, wenn du die Differenz selbst tragen müsstest.

Fazit: Die unverzichtbare Absicherung deines Heims

Die Wohngebäudeversicherung ist für jeden Hausbesitzer eine fundamentale und unverzichtbare Absicherung. Sie ist die Basis deines finanziellen Schutzes und bewahrt dich vor dem finanziellen Ruin, der durch einen verheerenden Schaden an deiner Immobilie entstehen kann. Sie ist die Gewissheit, dass dein Zuhause im Katastrophenfall wieder aufgebaut oder saniert wird, und sorgt für die nötige finanzielle Sicherheit.

Die Wohngebäudeversicherung, gebraucht und unbeliebt zugleich, für manche zu teuer, für andere gerade richtig. Was kann man da überhaupt versichern?
Wichtig: wer ein Eigenheim mit einem Kredit, hat zumindest im Darlehensvertrag die Verpflichtung zu einer Gebäudeversicherung.

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