D&O-Versicherung: Warum die Managerhaftpflicht unverzichtbar ist
In der heutigen Unternehmenswelt tragen Führungskräfte eine immense Verantwortung. Ob als Geschäftsführer, Vorstand oder Aufsichtsrat – jede Entscheidung kann weitreichende Folgen haben. Was viele nicht wissen: Bei Fehlern in der Geschäftsführung haften Manager in Deutschland mit ihrem gesamten Privatvermögen. Hier kommt die D&O-Versicherung (Directors-and-Officers-Versicherung) ins Spiel, die auch als Managerhaftpflicht bekannt ist. Sie ist keine luxuriöse Zusatzversicherung, sondern ein essenzieller Schutz vor existenzbedrohenden Risiken.
Die D&O-Versicherung schützt das persönliche Vermögen von Führungskräften vor Schadensersatzansprüchen, die aus angeblichen oder tatsächlichen Fehlern bei der Ausübung ihrer Managementtätigkeit resultieren. Im Falle einer Klage deckt sie nicht nur die Kosten für die Abwehr unberechtigter Forderungen, sondern leistet auch im Falle berechtigter Ansprüche Schadenersatz.
Wir erklären, warum diese Police für jeden, der eine leitende Position innehat, unverzichtbar ist.
1. Die persönliche Haftung von Führungskräften
In Deutschland gilt die gesetzliche Haftung von Managern gegenüber dem Unternehmen und Dritten. Man unterscheidet hierbei zwischen zwei Hauptarten der Haftung:
- Innenhaftung: Das Unternehmen selbst fordert Schadenersatz vom Manager, weil seine Entscheidungen oder Unterlassungen zu einem finanziellen Schaden geführt haben. Dies kann beispielsweise bei mangelnder Überwachung, einem Verstoß gegen Compliance-Regeln oder einer fehlerhaften Investition der Fall sein.
- Außenhaftung: Dritte, wie Gesellschafter, Kunden, Gläubiger oder sogar Wettbewerber, stellen direkt Ansprüche an den Manager. Beispielsweise, wenn ein Geschäftsführer aufgrund einer falschen Entscheidung die Insolvenz des Unternehmens verursacht hat.
Diese Haftung ist persönlich und kann unbegrenzt sein. Das bedeutet, dass im schlimmsten Fall dein gesamtes Privatvermögen – vom Haus über das Sparkonto bis hin zum Auto – zur Begleichung der Schäden herangezogen werden kann.
2. Was deckt die D&O-Versicherung ab?
Die D&O-Versicherung ist nicht einfach eine Zahlstelle. Sie bietet einen umfassenden Schutz, der in drei Schritten abläuft:
- Prüfung der Haftungsfrage: Sobald eine Forderung gegen dich gestellt wird, prüft die Versicherung, ob diese überhaupt berechtigt ist. Sie stellt dir dafür ein Team aus spezialisierten Anwälten zur Seite.
- Abwehr unberechtigter Forderungen: Sollte sich herausstellen, dass die Forderung unbegründet ist, übernimmt die Versicherung sämtliche Kosten für die rechtliche Verteidigung, Gutachten und Gerichtsverfahren. Dies ist ein entscheidender Baustein des passiven Rechtsschutzes.
- Zahlung berechtigter Forderungen: Sollte der Schaden berechtigt sein, springt die D&O-Versicherung ein und zahlt den Schadensersatz bis zur vereinbarten Deckungssumme.
3. Wer braucht eine D&O-Versicherung?
Eine D&O-Versicherung ist nicht nur für Top-Manager großer Aktiengesellschaften relevant. Sie ist für jede Person in einer leitenden Position essenziell, die Entscheidungen trifft, die zu finanziellen Schäden führen könnten. Dazu zählen:
- Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
- Mitglieder des Aufsichtsrats oder Beirats
- Leiter von Abteilungen mit Budgetverantwortung
- Vorstände von Vereinen und gemeinnützigen Organisationen
Die Police wird in der Regel vom Unternehmen für seine Führungskräfte abgeschlossen und gilt als Standard des modernen Risikomanagements.
Fazit: Schutz für deine Entscheidungen
Die D&O-Versicherung ist heute eine unverzichtbare Absicherung. Sie schützt das persönliche Vermögen von Führungskräften vor den finanziellen Konsequenzen beruflicher Entscheidungen und gibt die nötige Sicherheit, um in einem komplexen Umfeld zu agieren. Sie ist ein klares Zeichen von professionellem Risikomanagement und der beste Schutz vor einer persönlichen Haftung, die dich sonst ruinieren könnte.
Die D&O Versicherung bzw. Managerhaftpflicht für Firmeninhaber und angestellte Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte. Hier erhalten Sie die wesentlichen Informationen.
Die D & O Versicherung wird auch Managerhaftpflicht genannt, da Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer ein Resthaftung haben, die durchaus relevant ist.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nämlich nicht immer ausreichend für die Möglichkeit der Regresshaftung.
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