Unfallversicherung – Der Expertenrat
11. Dezember 2023Online Kredite Erfahrung
11. Dezember 2023Handy runtergefallen Haftpflicht – Handyschaden
Wenn ein Handy runter gefallen ist und sich die Frage nach dem Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung stellt muss man unterscheiden, wer das Handy vielleicht runter geworfen oder hat runter fallen lassen und wessen Haftpflicht in diesem Zug greift.
Dazu muss man sich natürlich eines bewusst machen: Eigenschäden sind nicht versichert!
Heißt also im Klartext wenn man sein eigenes Handy runterfallen lässt oder herunter wirft ist das über die eigene Haftpflichtversicherung nicht versichert. Das gleiche gilt auch bei fast allen Tarifen in der Familienhaftpflichtversicherung, wenn zum Beispiel der Vater das Handy der Mutter herunter wirft oder dass der Sohn das Handy der Tochter.
Aauch diese gelten in der Familienhaftpflichtversicherung als Eigenschäden der mitversicherten Personen untereinander und auch hier gibt es bei 90 Prozent aller am Markt befindlichen Haftpflichtversicherungen keinen Versicherungsschutz.
Fremdschäden
Anders sieht die Sache aus wenn man das Handy eines anderen herunter wirft oder jemand anders das eigene Handy herunter fallen lässt und damit beschädigt. Dann muss zuerst gegeben sein das ist sich nicht um eine mutwillige Tat handelt, denn auch mutwillig keiten sind nicht versichert.
Wenn es dagegen aus Versehen passiert, kann man durchaus den Schaden bei der Haftpflichtversicherung geltend machen.
Entweder wie gesagt wenn man das Handy eines anderen beschädigt hat bei der eigenen Haftpflichtversicherung oder wenn ein anderer das eigene Handy für sich beschädigt hat bei dessen Haftpflichtversicherung. Das sollte in der Regel auch keine Probleme geben wenn der Schaden eindeutig ist.
Breitband
Vorsicht
ist allerdings immer geboten weil es in den letzten Jahren aufgrund vieler neuer Handy Modelle auch zu sehr viel Versicherungsbetrug kam. Viele haben ihre eigenen Handys von jemand anderen beschädigen lassen oder zumindest so getan um dann das Geld für ein neues Handy von der Versicherung zu bekommen.
Die Versicherer sind nicht auf den Kopf gefallen und haben auch das Recht, sich ein beschädigtes Handy zusenden zu lassen um es von einem Schadengutachter und oder einem Ingenieur prüfen zu lassen und herauszufinden, wie der Schaden entstanden ist. Dabei ist, wie man auch im Fernsehen in den Forensik und Krimifilmen sehen kann, die Technik heutzutage so weit fortgeschritten dass sehr eindeutig bestimmt werden kann, wie ein Handy zum Beispiel auf den Boden aufgeschlagen ist oder ähnliches. Also ist das Handy durchaus bei einer Beschädigung mitversichert. Jedoch sollte man immer wahrheitsgemäß bleiben, dann ist das Problem mit dem Handy Schaden in der Haftpflichtversicherung auch kein echtes Problem mehr.
Schlagworte:
Handy, herunterfallen, Haftpflicht, Versicherung, Schaden