Bausparen – Die Wohnungsbauprämie kurz erklärt

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a) Maximale Förderung

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8% auf die im Folgenden aufgeführten Einzahlungen, sofern diese mindestens 50 EUR im Jahr betragen:

1. laufende Bausparbeiträge,

2. Guthabenzinsen auf Bausparguthaben,

3. zusätzlich gezahlte Abschlussgebühren.

Maximal werden diese jedoch mit 512,00 EUR (Einzelpersonen) bzw. 1024,00 EUR (Ehepaare) im Kalenderjahr berücksichtigt. Die Wohnungsbauprämie beträgt so maximal 45,06 EUR bzw. 90,11 EUR im Jahr. Die Prämie wird Ihrem Bausparkonto ab dem siebten Jahr bzw. ab Zuteilungsreife gutgeschrieben.

b) Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenze beträgt für Alleinstehende 25.600 € und für Verheiratete 51.200 € (bei Zusammenveranlagung). Maßgebend ist das zu versteuernde Einkommen des Sparjahrs.

c) Auszahlungsvoraussetzungen

Für nach dem 01.01.2009 abgeschlossene Bausparverträge ist die wohnwirtschaftliche Verwendung (Kauf/ Bau/ Renovierung etc.) eine weitere Voraussetzung. Ausnahmen davon sind:

  • dass der Bausparer das 25. Lebensjahr bei Abschluss des Bausparvertrags das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte und frühestens nach dem siebten Jahr nach Abschluss über seinen Bausparvertrag verfügt. Jeder kann nur einmal im Leben einen Bausparvertrag nach dieser Regelung samt Prämien auszahlen lassen, ohne eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachzuweisen. (Nicht dass wir uns falsch verstehen, es geht nur um die Zulage, das Guthaben steht dem Sparer immer zu.)
  • Wenn der Bausparer oder sein Ehepartner (nicht dauernd getrennt lebend = auch zusammenlebend ) nach Vertragsabschluss gestorben, erwerbsunfähig geworden ist oder
  • der Bausparer nach dem Vertragsabschluss für mindeestens ein Jahr zusammenhängend arbeitslos geworden ist und zum Zeitpunkt der Verfügung auch noch ist.

Der Anspruch auf Wohnungsbauprämie gilt in solchen Fällen nur sieben Jahre rückwirkend.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Wohnungsbauprämie beim Bausparen

1Was ist die Wohnungsbauprämie und wofür wird sie gezahlt?

Antwort: Die Wohnungsbauprämie (WoP) ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Sparer erhalten können, die Geld für wohnwirtschaftliche Zwecke ansparen. Sie wird als Zuschuss direkt vom Staat auf dein Bausparkonto gezahlt und muss nicht zurückgezahlt werden. Der Zweck der WoP ist es, Anreize zu schaffen, um Eigenkapital für den Kauf, Bau, die Renovierung oder Modernisierung einer Immobilie anzusparen.

2Wer hat Anspruch auf die Wohnungsbauprämie, und welche Einkommensgrenzen gelten?

Antwort: Anspruch auf die Wohnungsbauprämie haben alle unbeschränkt steuerpflichtigen Personen in Deutschland, die mindestens 16 Jahre alt sind und in einen prämienbegünstigten Vertrag (wie einen Bausparvertrag) einzahlen. Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen, welches bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf:

  • Für Alleinstehende: maximal 35.000 Euro pro Jahr.

  • Für Verheiratete/verpartnerte Paare: maximal 70.000 Euro pro Jahr. Dein Bruttoeinkommen darf dabei höher sein, da verschiedene Abzüge das zu versteuernde Einkommen mindern.

3Wie hoch ist die Wohnungsbauprämie und wie viel muss ich einzahlen, um die maximale Förderung zu erhalten?

Antwort: Die Wohnungsbauprämie beträgt 10 % der jährlich eingezahlten förderfähigen Sparbeiträge.

  • Für Alleinstehende: Die maximale Förderung gibt es bei einer jährlichen Einzahlung von 700 Euro, was einer Prämie von 70 Euro pro Jahr entspricht.

  • Für Verheiratete/verpartnerte Paare: Die maximale Förderung gibt es bei einer jährlichen Einzahlung von 1.400 Euro, was einer Prämie von 140 Euro pro Jahr entspricht. Die Mindestsparleistung, um überhaupt eine Prämie zu erhalten, liegt bei 50 Euro pro Jahr.

4Wie beantrage ich die Wohnungsbauprämie und wann wird sie ausgezahlt?

Antwort: Die Wohnungsbauprämie musst du jährlich beantragen. Das entsprechende Formular erhältst du in der Regel automatisch von deiner Bausparkasse mit deinem Jahreskontoauszug. Du füllst es aus und sendest es an deine Bausparkasse zurück. Die Prämien werden nicht sofort ausgezahlt, sondern auf deinem Bausparkonto vorgemerkt. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt erst, wenn du nachweist, dass du das angesparte Guthaben wohnwirtschaftlich verwendet hast (z.B. für Kauf, Bau oder Renovierung der Immobilie). Eine Ausnahme besteht für junge Bausparer unter 25 Jahren, die unter bestimmten Umständen nach sieben Jahren frei über das Geld verfügen können.

5Was ist der Unterschied zwischen der Wohnungsbauprämie und der Arbeitnehmersparzulage?

Antwort: Beide sind staatliche Förderungen, aber mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Zwecken:

  • Wohnungsbauprämie (WoP): Richtet sich an alle privaten Sparer (nicht nur Arbeitnehmer) und fördert Einzahlungen in Bausparverträge (und andere wohnungswirtschaftliche Sparformen) mit 10 % der Sparleistung bis zu bestimmten Höchstgrenzen. Sie ist primär für wohnwirtschaftliche Zwecke gedacht.

  • Arbeitnehmersparzulage (ASZ): Richtet sich explizit an Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten. Die Förderung beträgt 9 % auf VL-Beträge, die beispielsweise in Bausparverträge eingezahlt werden. Die Einkommensgrenzen sind hier oft niedriger als bei der WoP, und die Verwendung ist nach der Sperrfrist flexibler (außer bei der expliziten Zweckbindung Bausparvertrag). Es ist wichtig zu prüfen, ob du für eine oder beide Förderungen berechtigt bist und sie optimal kombinieren kannst.

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