Bausparen – Die Arbeitnehmersparzulage kurz erklärt

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Durch die Gewährung der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die private Vermögensbildung von Arbeitnehmern und Angestellten.

Ein Arbeitnehmer oder Beamter, der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bekommt, hat Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage, wenn sein zu versteuerndes Einkommen die folgenden Beträge nicht überschreitet:

Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen in dem Kalenderjahr, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Der Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahrs, in dem die vermögenswirksamen Leistungen angelegt worden sind. Die Arbeitnehmersparzulage wird allerdings erst zur Auszahlung bzw. Fälligkeit des Bausparvertrags gutgeschrieben.

Durch die Einzahlung von vermögenswirksamen Leistungen in einen Bausparvertrag erhalten Sie mit der Arbeitnehmersparzulage jährlich bis zu 470 Euro. Bedingung ist ein zu versteuerndes Jahreseinkommen, das den Betrag von 17.900 Euro (Single) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) nicht überschreitet.

Wichtig: 

Der Arbeitgeber muss die Vermögenswirksamen Leistungen (VL/VWL) überweisen. Sie können dafür auch vereinbaren dass Sie auf den entsprechenden Betrag zu Gunsten Ihres Privatkontos verzichten wenn Sie keine VWL bekommen oder diese aufstocken möchten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen

1Was ist die Arbeitnehmersparzulage und wie hängt sie mit Bausparen zusammen?

Antwort: Die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) ist eine staatliche Förderung in Deutschland, die Arbeitnehmer erhalten können, wenn sie sogenannte vermögenswirksame Leistungen (VL) anlegen. Bausparverträge sind eine der beliebtesten Anlageformen für VL. Dein Arbeitgeber überweist dabei einen Teil deines Gehalts direkt in deinen Bausparvertrag, und der Staat zahlt dir daraufhin unter bestimmten Voraussetzungen die Arbeitnehmersparzulage zusätzlich aus. Es ist also eine Art Bonus vom Staat für dein Vermögenssparen.

2Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage beim Bausparen?

Antwort: Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer, die vermögenswirksame Leistungen in einen förderfähigen Bausparvertrag einzahlen und deren zu versteuerndes Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Für Alleinstehende liegt die Einkommensgrenze derzeit bei 35.000 Euro, für Verheiratete bei 70.000 Euro pro Jahr (Stand: 2024). Es ist wichtig, das zu versteuernde Einkommen zu beachten, nicht das Bruttoeinkommen.

3Wie hoch ist die Arbeitnehmersparzulage für Bausparer?

Antwort: Die Arbeitnehmersparzulage beträgt für Einzahlungen in einen Bausparvertrag 9 % der jährlich eingezahlten vermögenswirksamen Leistungen. Die maximal förderfähige VL-Summe pro Jahr liegt bei 470 Euro für Alleinstehende und 940 Euro für Verheiratete. Das bedeutet, du kannst pro Jahr maximal 42,30 Euro (9 % von 470 Euro) als Alleinstehender und 84,60 Euro (9 % von 940 Euro) als Verheirateter zusätzlich vom Staat erhalten.

4Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage und wann erhalte ich sie?

Antwort: Du musst die Arbeitnehmersparzulage nicht direkt beantragen, sondern gibst deine vermögenswirksamen Leistungen einfach in deiner jährlichen Einkommensteuererklärung an. Dein Bausparinstitut übermittelt die notwendigen Daten elektronisch an das Finanzamt. Die Zulage wird dann nicht direkt an dich ausgezahlt, sondern auf deinem Bausparvertrag gutgeschrieben, sobald dein Finanzamt die Festsetzung vorgenommen hat. Dies geschieht in der Regel nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist deines Bausparvertrags.

5Lohnen sich vermögenswirksame Leistungen und die Arbeitnehmersparzulage auch, wenn ich nicht sofort ein Haus bauen möchte?

Antwort: Ja, absolut! Auch wenn du derzeit keine konkreten Baupläne hast, ist die Arbeitnehmersparzulage eine zusätzliche Rendite auf deine Sparbeiträge. Das gesparte Geld im Bausparvertrag kann später auch für andere wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden, wie z.B. eine Renovierung, den Kauf einer Eigentumswohnung oder die Umschuldung eines Immobilienkredits. Es ist eine attraktive Möglichkeit, staatlich gefördert Kapital für deine Zukunft aufzubauen.

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