Zu beachten ist, dass für einzelne Bausteine der Rechtsschutzversicherung eine Wartezeit vereinbart wird. Für Versicherungsfälle die sich innerhalb dieser Wartezeit ereignen, besteht kein Versicherungsschutz. Die Wartezeit beträgt meistens zwischen drei und sechs Monaten. Manche Tarife erlassen die Wartezeit auch.

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