Beiträge sind für die vereinbarte Laufzeit und in voller Höhe zu
zahlen. Die Modalitäten werden hierbei mit der Versicherung direkt geregelt und
unterliegen nur den üblichen gesetzlichen Regelungen. Rückerstattungen sind
nicht üblich und werden nur in besonderen Fällen getätigt in denen ein
Sonderkündigungsrecht besteht.
Die Zahlungszeiträume sind
üblicherweise einmal im Jahr, oder im Halbjahr, oder Quartalsweise. Sie können
aber im Vertrag abweichend angegeben werden. Bei besonders kleinen Zeiträumen
verlangen viele Versicherungen allerdings einen Prämienzuschlag. In der Regel
beträgt dieser 5% von der vereinbarten Prämie.
Gibt es nicht und wären
ungesetzlich. Sie würden eine Wettbewerbsverzerrung darstellen und wären zudem
dem deutschen Versicherungsprinzip zuwider.
Werden gut und gerne angeboten und sind immer eine attraktive Option
in jedem Vertrag. Sie sollten aber nicht das ausschlaggebende Kriterium für die
Auswahl des Vertrages sein. Rabatte sind meistens nur in Aktionen zu bekommen und täglich wechselnd. Fragen Sie gerne nach.
> Hier kostenlos Betriebshaftpflichtversicherung vergleichen <
Verbraucherschutz ist uns sehr wichtig, weswegen wir zu vielen Themen öffentlich informieren. Besuchen Sie uns doch mal auf Facebook, Instagram und YouTube! Oder hier im Versicherungsblog.