Die Infektionsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung: Schutz für medizinische Berufe und mehr!

Du leidest unter Allergien wie Heuschnupfen, Asthma oder einer Nahrungsmittelallergie und möchtest eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen? Du fragst dich, ob deine Allergie die Annahme deines Antrags beeinflusst, ob du mit Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen rechnen musst, oder ob ein BU-Schutz überhaupt noch möglich ist? Vielleicht bist du unsicher, welche Angaben du bei der Gesundheitsprüfung machen solltest, um deinen Vertrag nicht zu gefährden.

Allergien sind weit verbreitet und können von leichten Symptomen wie Niesen bis hin zu schweren Reaktionen wie Asthmaanfällen oder anaphylaktischem Schock reichen. Bei der Beantragung einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) spielen alle gesundheitlichen Aspekte eine Rolle, einschließlich deiner Allergien. Es ist wichtig zu verstehen, wie Versicherer Allergien bewerten und welche Informationen sie benötigen, um dein individuelles Risiko einzuschätzen. Falsche oder unvollständige Angaben bei der Gesundheitsprüfung können im Leistungsfall zu schwerwiegenden Problemen führen und dazu, dass der Versicherer die Zahlung deiner BU-Rente verweigert.

Die gute Nachricht ist: Leichtere Allergien wie Heuschnupfen sind in der Regel kein Hinderungsgrund für einen BU-Schutz! Selbst bei stärkeren Allergien oder Asthma ist ein Abschluss oft möglich. Der Schlüssel liegt in der wahrheitsgemäßen und detaillierten Angabe deiner Allergiegeschichte und der strategischen Auswahl des Versicherers. Wir erklären dir, worauf du bei der Gesundheitsprüfung achten musst und wie du deinen Antrag so aufbereitest, dass der Versicherer dein Risiko fair einschätzt.

Inhaltsverzeichnis

Allergien in der Gesundheitsprüfung der BU: Worauf es ankommt

Der Versicherer möchte ein klares Bild deines Gesundheitszustandes erhalten. Bei Allergien sind insbesondere die Art der Allergie, ihre Schwere, die Häufigkeit der Symptome und die Auswirkungen auf deinen Alltag relevant.

1. Detaillierte und wahrheitsgemäße Angaben sind Pflicht:

  • Im Antragsformular einer BU-Versicherung gibt es immer Fragen zu Allergien, Atemwegserkrankungen oder Hautproblemen. Hier musst du deine Allergie(n) wahrheitsgemäß und detailliert angeben.

  • Wichtige Informationen für den Versicherer sind:

    • Art der Allergie: Um welche Allergie handelt es sich (z.B. Pollenallergie, Hausstaubmilbenallergie, Tierhaarallergie, Nahrungsmittelallergie, Insektengiftallergie)?

    • Diagnose und Beginn: Wann wurde die Allergie diagnostiziert? Wann traten die ersten Symptome auf?

    • Symptome: Welche Symptome treten auf (z.B. Niesen, Schnupfen, juckende Augen, Hautausschlag, Atemnot, Schwellungen)?

    • Schweregrad der Symptome: Sind die Symptome leicht, mittelschwer oder schwer?

    • Häufigkeit und Dauer der Symptome: Treten die Symptome saisonal, ganzjährig, gelegentlich oder täglich auf? Wie lange halten sie an?

    • Auslöser: Was sind die bekannten Auslöser?

    • Behandlung und Medikation: Welche Medikamente nimmst du (z.B. Antihistaminika, Kortison-Sprays, Notfallmedikamente wie EpiPen)? Wurde eine Hyposensibilisierung/Desensibilisierung durchgeführt? Mit welchem Erfolg?

    • Auswirkungen auf Alltag/Beruf: Führen die Allergien zu Beeinträchtigungen im Alltag oder zu Ausfallzeiten im Beruf? (z.B. Asthmaanfälle, Schwellungen, Müdigkeit durch Medikamente)

    • Letzte Behandlung/Besuch beim Arzt: Wann war der letzte Arztbesuch wegen der Allergie?

2. Der Fokus auf die “Beeinträchtigung” und das “Risiko”:

Für den Versicherer ist nicht die reine Diagnose Allergie das Hauptproblem, sondern die möglichen Auswirkungen auf deine Arbeitsfähigkeit und die Schwere des potenziellen Leistungsfalls. Dazu gehören:

  • Häufigkeit und Schwere von Asthmaanfällen: Insbesondere bei Asthma wird genau geprüft, ob es zu Atemnot, Klinikaufenthalten oder regelmäßiger Medikation kommt.

  • Anaphylaktische Reaktionen: Bei schweren Nahrungsmittel- oder Insektengiftallergien mit Neigung zu anaphylaktischem Schock ist das Risiko für den Versicherer erhöht.

  • Ausfallzeiten im Beruf: Wenn die Allergieattacken so schwer sind, dass sie wiederholt zu Krankschreibungen oder längeren Ausfallzeiten führen.

  • Therapieerfolg: Eine gut eingestellte und kontrollierte Allergie mit geringen Auswirkungen auf den Alltag ist für den Versicherer deutlich weniger riskant.

3. Bedeutung von ärztlichen Unterlagen:

  • Gib alle relevanten Ärzte an (Hausarzt, Allergologe), die dich wegen deiner Allergie behandelt haben.

  • Es ist ratsam, ärztliche Atteste oder Berichte beizufügen, die den Verlauf, die Behandlung und insbesondere die stabile und gut kontrollierte Situation deiner Allergie bestätigen.

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Mögliche Auswirkungen auf deinen BU-Vertrag: Von Standard bis Ablehnung!

Je nach Art, Schwere und Verlauf deiner Allergie kann der Versicherer unterschiedlich reagieren.

1. Annahme zu normalen Konditionen (oft der Fall bei leichter Allergie):

  • Bei leichten Allergien (z.B. Heuschnupfen ohne Asthma, gelegentliche Symptome, keine Ausfallzeiten, gute medikamentöse Kontrolle) wirst du in vielen Fällen zu normalen Konditionen (ohne Risikozuschlag oder Ausschluss) angenommen. Dies ist bei den meisten Betroffenen der Fall.

2. Risikozuschlag:

  • Bei mittelschweren Allergien (z.B. saisonales Asthma mit gelegentlichen Anfällen, regelmäßige Medikation, schwere Nahrungsmittelallergien ohne Schock in der Vergangenheit) kann ein Risikozuschlag auf den monatlichen Beitrag erhoben werden. Dieser Zuschlag gleicht das erhöhte Risiko für den Versicherer aus.

3. Leistungsausschluss:

  • Ein Leistungsausschluss für die Allergie selbst oder damit verbundene Erkrankungen (z.B. “für alle Erkrankungen des atopischen Formenkreises”) ist bei stärkeren Allergien oder Asthma möglich. Dies bedeutet, dass der Versicherer keine Leistungen zahlen würde, wenn deine Berufsunfähigkeit direkt auf die ausgeschlossene Allergie oder deren Folgeerkrankungen zurückzuführen ist.

  • Ein solcher Ausschluss ist für den Versicherten ungünstig, kann aber die einzige Möglichkeit sein, überhaupt einen BU-Schutz zu erhalten, wenn der Versicherer das Risiko anders nicht versichern möchte.

4. Ablehnung des Antrags:

  • Eine Ablehnung des Antrags allein aufgrund einer Allergie ist sehr selten, kann aber bei sehr schwerem, unkontrolliertem Asthma mit häufigen, schweren Anfällen und Klinikaufenthalten, oder bei lebensbedrohlichen anaphylaktischen Reaktionen mit schwerwiegenden Begleiterscheinungen, vorkommen. Auch wenn bereits eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund der Allergie besteht, ist eine Ablehnung wahrscheinlich.

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Dein optimaler Weg zur BU mit Allergie: So gehst du sicher vor!

Eine präzise Vorbereitung und die richtige Strategie sind entscheidend, um trotz Allergien einen erstklassigen BU-Schutz zu erhalten.

1. Die “Vorab”-Gesundheitsprüfung (Anonyme Risikovoranfrage – ARV):

  • Dies ist der wichtigste Schritt! Bevor du einen offiziellen Antrag stellst, sollte dein Berater eine anonyme Risikovoranfrage (ARV) bei mehreren Versicherern durchführen. Dabei werden deine Gesundheitsdaten (inklusive Allergie-Verlauf, Medikation, Behandlungsverlauf) anonymisiert eingereicht.

  • Du erhältst so verbindliche Einschätzungen der Versicherer (Annahme, Zuschlag, Ausschluss, Ablehnung), ohne dass ein abgelehnter Antrag bei der zentralen Hinweisdatei der Versicherer (HIS) registriert wird. So vermeidest du negative Einträge und findest den besten Anbieter.

2. Sorgfältige Aufbereitung der Gesundheitsakte:

  • Sammle alle relevanten Unterlagen deines Hausarztes und Allergologen.

  • Lass dir von deinem Arzt detaillierte Atteste ausstellen, die den Verlauf, die Behandlung und insbesondere den stabilen und gut kontrollierten Zustand deiner Allergie bestätigen.

  • Beschreibe, wie die Allergie deinen Alltag und Beruf tatsächlich beeinträchtigt oder eben nicht beeinträchtigt.

3. Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben:

  • Gib alle Fragen zur Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäß und vollständig an. Verschweigen von Tatsachen kann im Leistungsfall zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

  • Dein Berater hilft dir dabei, die Gesundheitsfragen richtig zu verstehen und zu beantworten, damit keine Missverständnisse entstehen.

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Wir sind ausgewiesene Spezialisten für komplexe Gesundheitsfragen bei der BU und wissen, wie man sie optimal für den Versicherer aufbereitet, um faire Ergebnisse zu erzielen – insbesondere bei chronischen Erkrankungen wie Allergien.

3. Risiko-Minimierung durch ARV:

Wir nutzen anonyme Risikovoranfragen, um für dich die bestmöglichen Konditionen zu finden und das Risiko einer Ablehnung zu minimieren, bevor du einen offiziellen Antrag stellst.

4. Maximale Transparenz:

Wir legen alle Leistungen, Ausschlüsse, Prämien und Risiken offen. Du siehst genau, was dich erwartet, ohne versteckte Fallstricke oder unnötigen Kleingedruckten.

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Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur BU und Allergie

1 Ist Allergie ein Problem beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

Leichtere Allergien wie Heuschnupfen sind in der Regel kein Problem und führen meist zur Annahme zu normalen Konditionen. Bei schwereren Allergien (z.B. Asthma mit häufigen Anfällen, schwere Nahrungsmittelallergien mit Anaphylaxie) kann es jedoch zu Risikozuschlägen oder Leistungsausschlüssen kommen. Eine Ablehnung ist selten, aber möglich bei sehr schweren, unkontrollierten Verläufen.

2Muss ich meine Allergie bei der Gesundheitsprüfung angeben, auch wenn sie gut kontrolliert ist?

Ja, du musst alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig beantworten, auch wenn deine Allergie gut kontrolliert ist. Jede unvollständige oder unwahre Angabe kann im Leistungsfall dazu führen, dass der Versicherer die Zahlung deiner BU-Rente verweigert oder den Vertrag rückwirkend für nichtig erklärt.

3Kann eine Allergie zu einem Leistungsausschluss in der BU führen?

Ja, ein Leistungsausschluss für die Allergie selbst oder damit verbundene Erkrankungen (z.B. Atemwegserkrankungen bei Asthma) ist bei schwereren Verläufen möglich. Das bedeutet, dass der Versicherer keine Leistung zahlen würde, wenn deine Berufsunfähigkeit direkt auf die ausgeschlossene Allergie oder deren Folgeerkrankungen zurückzuführen ist.

4Was kann ich tun, um meine Chancen auf einen BU-Vertrag trotz Allergie zu verbessern?

Um deine Chancen zu verbessern, solltest du:

  • Alle ärztlichen Unterlagen zu deiner Allergie sammeln.

  • Von deinem Arzt ein detailliertes Attest anfordern, das den Verlauf, die Therapien und den Grad der Kontrolle deiner Allergie beschreibt.

  • Eine anonyme Risikovoranfrage (ARV) bei mehreren Versicherern über einen unabhängigen Berater stellen, um das beste Angebot zu finden. So vermeidest du negative Einträge bei möglichen Ablehnungen.

5Was passiert, wenn ich meine Allergie nicht angebe und später berufsunfähig werde?

Wenn du deine Allergie bei der Gesundheitsprüfung nicht angegeben hast und später berufsunfähig wirst, kann dies als Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht gewertet werden. Dies kann schwerwiegende Konsequenzen haben: Der Versicherer könnte vom Vertrag zurücktreten, ihn anfechten oder kündigen und somit die Zahlung der BU-Rente verweigern – auch wenn die Berufsunfähigkeit gar nicht mit der verschwiegenen Allergie zusammenhängt. Absolute Ehrlichkeit ist daher unerlässlich.