Beiträge steuerlich absetzbar
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): So machst du sie steuerlich geltend!
Du fragst dich, ob du die Beiträge für deine Berufsunfähigkeitsversicherung von der Steuer absetzen kannst und welche Möglichkeiten es dafür gibt? Viele Versicherungsnehmer sind unsicher, wie sie die Kosten für diesen wichtigen Schutz in ihrer Steuererklärung angeben müssen, um die maximale Ersparnis zu erzielen. Vielleicht hast du gehört, dass es unterschiedliche Wege gibt, die BU steuerlich zu behandeln, und möchtest wissen, welcher für dich der Beste ist.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) ist ein unverzichtbarer Schutz, der dein Einkommen sichert, falls du aufgrund von Krankheit oder Unfall deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Die monatlichen Beiträge sind eine Investition in deine finanzielle Sicherheit. Doch die gute Nachricht ist: Ein Teil dieser Kosten kann die Steuerlast mindern! Es ist jedoch entscheidend zu wissen, welche Regeln hier gelten und wie du die Absetzbarkeit optimal nutzt.
Wir erklären Dir, unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe du die Beiträge zu deiner Berufsunfähigkeitsversicherung steuerlich geltend machen kannst, und worauf du achten solltest, um keine Steuervorteile zu verschenken.
Inhaltsverzeichnis
Die steuerliche Behandlung von BU-Beiträgen: Nicht immer ganz einfach!
Die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Berufsunfähigkeitsversicherung ist in Deutschland nicht pauschal geregelt, sondern hängt von der Art des Vertrages und dem sogenannten “Sonderausgabenhöchstbetrag” ab.
1. Klassifikation als “sonstige Vorsorgeaufwendungen”:
Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung fallen in der Regel unter die Kategorie der “sonstigen Vorsorgeaufwendungen” in der Steuererklärung (Anlage Vorsorgeaufwand).
Zu diesen sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen auch Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung (freiwillige Zahlungen).
2. Der “Sonderausgabenhöchstbetrag”: Die entscheidende Grenze!
Für sonstige Vorsorgeaufwendungen gibt es einen jährlichen Höchstbetrag, bis zu dem diese steuerlich berücksichtigt werden:
Angestellte: Bis zu 1.900 Euro pro Jahr.
Selbstständige: Bis zu 2.800 Euro pro Jahr (vorausgesetzt, sie zahlen ihre Beiträge zur Krankenversicherung vollständig selbst).
Das Problem: Deine Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (oder zur privaten Krankenversicherung) füllen diesen Höchstbetrag meist schon vollständig oder fast vollständig aus.
Die Folge: Oft können die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden, da der Höchstbetrag bereits durch die Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.
3. Ausnahmen und Kombinationsmöglichkeiten:
Es gibt jedoch Szenarien und Konstellationen, in denen eine steuerliche Absetzbarkeit der BU-Beiträge dennoch möglich ist oder sich die Situation ändert:
Geringe Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung: Wenn deine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge unter dem Höchstbetrag liegen, können die BU-Beiträge den verbleibenden Freibetrag auffüllen. Dies ist eher selten der Fall.
Kombination mit Basisrente (Rürup-Rente): Dies ist die wichtigste Ausnahme. Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatzbaustein zu einer Basisrente (Rürup-Rente) abgeschlossen wird, können die BU-Beiträge zusammen mit den Basisrentenbeiträgen als Sonderausgaben (Altersvorsorgeaufwendungen) in deutlich höherem Umfang abgesetzt werden.
Vorteil: Die Beiträge sind dann in der Ansparphase in viel größerem Umfang absetzbar (Höchstbetrag aktuell bis zu 27.565,20 Euro im Jahr 2024 für Alleinstehende, 55.130,40 Euro für Verheiratete).
Nachteil: Die spätere BU-Rente (im Leistungsfall) muss dann aber auch zu 100% versteuert werden (ähnlich wie die Basisrente im Alter). Bei einer separaten BU-Versicherung wird nur der Ertragsanteil der BU-Rente versteuert, was in der Regel steuerlich günstiger ist. Diese Kombination ist daher oft kritisch zu sehen (siehe auch “Basisrente mit BU fail”).
Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Wenn die BU-Versicherung über den Arbeitgeber im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge (z.B. Direktversicherung) abgeschlossen wird, sind die Beiträge meist steuer- und sozialversicherungsfrei, allerdings nur bis zu bestimmten Grenzen. Die spätere Rente ist dann aber ebenfalls voll steuerpflichtig.
Wir helfen gerne!
Mit unserer anbieterunabhängigen Beratung kommen Sie einfacher, sicherer und schneller ans Ziel!
Fragen Sie uns gerne, wir freuen uns auf Ihre Nachricht:
Welche Vorgehensweise ist für dich die Beste?
Die optimale steuerliche Behandlung deiner BU hängt stark von deiner individuellen Situation (Angestellter, Selbstständiger, Einkommen, andere Vorsorgeaufwendungen) ab.
1. Separate BU-Versicherung (Standardfall):
Die monatlichen Beiträge werden in der Anlage “Vorsorgeaufwand” der Steuererklärung als sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen.
Die Wirkung ist meist gering oder nicht vorhanden, da der Höchstbetrag von 1.900 Euro (Angestellte) bzw. 2.800 Euro (Selbstständige) oft schon durch die Kranken- und Pflegepflichtversicherung ausgeschöpft ist.
Vorteil dieser Lösung: Im Leistungsfall wird die BU-Rente deutlich günstiger besteuert (nur der Ertragsanteil!). Dies ist für die meisten Verbraucher die finanziell klügere Wahl.
2. BU als Zusatzbaustein zur Basisrente (Rürup-Rente):
Die Beiträge werden zusammen mit den Basisrentenbeiträgen in der Anlage “Vorsorgeaufwand” als Altersvorsorgeaufwendungen eingetragen und sind im Rahmen der hohen Höchstbeträge absetzbar.
Vorteil dieser Lösung: Hohe Steuervorteile in der Beitragsphase.
Nachteil dieser Lösung: Volle Besteuerung der BU-Rente im Leistungsfall und massive Einschränkung der Flexibilität (Vertrag ist unkündbar, keine Kapitalisierung möglich, etc.). Nur in sehr speziellen Fällen und nach ausführlicher Beratung zu empfehlen!
3. BU über betriebliche Altersvorsorge (bAV):
Die Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen und sind steuer- und sozialversicherungsfrei.
Vorteil dieser Lösung: Sofortige Ersparnis und Lohnnebenkostenreduzierung.
Nachteil dieser Lösung: Die Rente ist im Leistungsfall voll steuer- und sozialversicherungspflichtig. Zudem können die Bedingungen des BU-Schutzes (z.B. Verzicht auf Verweisung) über die bAV schlechter sein als bei einem privaten Vertrag.
Haben Sie Fragen oder suchen Sie eine (online) Beratung?
Dann fragen Sie uns jetzt gerne unverbindlich an. Wir würden uns freuen Sie kennen zu lernen Jetzt anfragen (klick zum Formular)!
Fazit: Priorität auf Leistung, dann auf Steuervorteile!
Die Entscheidung für eine BU-Versicherung sollte immer zuerst auf den Leistungsbedingungen und der Qualität des Schutzes basieren, nicht primär auf den Steuervorteilen. Eine BU soll im Ernstfall dein Einkommen sichern. Ein vermeintlicher Steuervorteil durch eine ungünstige Kombination kann sich im Leistungsfall als teure Falle erweisen.
Für die meisten Menschen ist eine separate, hochwertige private Berufsunfähigkeitsversicherung in Kombination mit einer von der BU getrennten Altersvorsorge (z.B. in Form einer Riester-Rente, privater Rentenversicherung oder ETF-Sparplan) die steuerlich und vertraglich flexibelste und damit sinnvollste Lösung.
Warum besser-fairsichert.com Dein idealer Partner ist!
Wir sind Dein unabhängiger Berater und Dein langfristiger Begleiter, um deine BU-Versicherung optimal zu gestalten – auch in Bezug auf die steuerliche Absetzbarkeit.
1. 100% Unabhängigkeit:
Wir sind an keinen Versicherer gebunden. Dein Interesse und deine optimale Absicherung sind unser einziges Ziel. Wir vergleichen den gesamten Markt und finden die objektiv besten Lösungen für dich.
2. Steuerliche Expertise:
Wir kennen die steuerlichen Rahmenbedingungen der BU-Versicherung und zeigen dir die für deine individuelle Situation besten Optionen auf.
3. Priorität auf Leistung:
Unsere Empfehlung basiert immer auf dem besten Schutz für dich. Steuervorteile sind ein angenehmer Nebeneffekt, aber nie das Hauptkriterium, wenn sie die Qualität des Schutzes mindern.
4. Digitale Effizienz & Persönlicher Service:
Wir verbinden die Bequemlichkeit der Online-Beratung mit dem Vertrauen einer persönlichen Beziehung. Du sparst Zeit und Aufwand, ohne auf individuelle und kompetente Betreuung verzichten zu müssen.
5. Langfristige Partnerschaft:
Deine Finanzplanung ist ein fortlaufendes Thema. Wir bieten dir eine dauerhafte Partnerschaft und sind auch nach dem Abschluss für dich da.
Bereit, deine BU-Beiträge optimal steuerlich zu nutzen?
Lass keine Unsicherheiten offen und verschenke keine Steuervorteile. Eine durchdachte Strategie ist der Schlüssel zu deiner finanziellen Sicherheit. Nimm deine Zukunft jetzt selbst in die Hand – wir begleiten Dich dabei!
Dein nächster Schritt zur optimalen BU-Steuerersparnis:
Jetzt Deine kostenlose und unverbindliche Beratung anfragen!
Warum jetzt handeln? Deine Vorteile auf einen Blick:
Umfassende Analyse: Verstehe die verschiedenen Absetzbarkeitsmöglichkeiten.
Steuerliche Optimierung: Nutze die für dich besten Wege zur Steuerersparnis.
Expertenberatung: Objektiver Vergleich und maßgeschneiderte Lösung.
Finanzielle Sicherheit: Für deine Absicherung und deine Steuererklärung.
Wir freuen uns darauf, Dich kennenzulernen und gemeinsam Deine Berufsunfähigkeitsversicherung optimal zu gestalten. Deine finanzielle Sicherheit beginnt hier!
Häufig gestellte Fragen (FAQs) zur steuerlichen Absetzbarkeit der BU-Beiträge
Nein, Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung können nicht als Werbungskosten abgesetzt werden. Sie fallen unter die "sonstigen Vorsorgeaufwendungen" und werden in der Anlage "Vorsorgeaufwand" der Steuererklärung eingetragen. Werbungskosten betreffen Aufwendungen, die direkt mit dem Erwerb, der Sicherung oder dem Erhalt der Einnahmen zusammenhängen, wie z.B. Fahrtkosten zur Arbeit oder Fortbildungskosten.
Für Angestellte liegt der jährliche Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen bei 1.900 Euro. Für Selbstständige beträgt dieser Höchstbetrag 2.800 Euro. Der höhere Betrag für Selbstständige ergibt sich daraus, dass sie ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel vollständig selbst tragen. In beiden Fällen ist es aber so, dass dieser Höchstbetrag meist schon durch die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft wird.
Wenn du eine separate, private BU-Versicherung kündigst, hat das keine direkten steuerlichen Auswirkungen auf die bereits gezahlten Beiträge, da du dafür ja keine Rückerstattung erhältst. Die steuerliche Geltendmachung der Beiträge erfolgte in der Vergangenheit und ist abgeschlossen. Anders verhält es sich, wenn du eine BU im Rahmen einer Basisrente kündigst, was aber meist gar nicht geht, da die Basisrente unkündbar ist und kein Kapitalwahlrecht besteht
Ja, Beiträge für eine BU, die über die betriebliche Altersvorsorge (bAV) (z.B. Direktversicherung, Pensionskasse) finanziert werden, sind in der Regel steuer- und sozialversicherungsfrei, allerdings nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen (oft 4% der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung). Der Vorteil ist hier die sofortige Entlastung des Bruttoeinkommens. Im Gegenzug ist die spätere Rente aus der bAV dann aber voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist primär eine EXISTENZABSICHERUNG, keine Steuersparmodell. Ihre Hauptfunktion ist es, dir ein Einkommen zu sichern, wenn du aufgrund von Krankheit oder Unfall nicht mehr arbeiten kannst. Die potenzielle Steuerersparnis ist ein netter Bonus, aber sie sollte niemals der Hauptgrund für den Abschluss sein oder dazu führen, dass du eine qualitativ schlechtere BU wählst, nur um mehr absetzen zu können. Der Schutz deines Einkommens im Ernstfall ist finanziell weitaus wichtiger als eine geringe Steuerersparnis in der Beitragsphase.

